Skifahren „mit“ Corona?
Seit Dienstag hat das Gesundheitsministerium in der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes für den Kundenbereich in Massenbeförderungsmitteln und für Fahrgemeinschaften, zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz, den Mindestabstand von einem Meter für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen festgelegt. In der Zeit nach der Akutphase soll dieser Mindestabstand als eines der Grundprinzipien auch für den … weiterlesen