Doppelbudget 2027/2028: Was bringt es dem Tourismus?

Die Forderungen an die Politik waren klar: Gerade die Hotellerie investiert langfristig, beschäftigt regional, schafft Wertschöpfung und trägt wesentlich zur Standortqualität Österreichs bei. Wer den Tourismus stärken will, muss Arbeit entlasten, Investitionen erleichtern und Eigentum schützen. Das Doppelbudget erfüllt davon einen Teil – die eigentliche Reformagenda bleibt aber weiterhin offen.

Die Analyse der Prodinger-Tourismusberatung zeigt:

Lohnnebenkosten: Ein wichtiges Signal mit begrenzter unmittelbarer Wirkung

Die aus Sicht der Tourismuswirtschaft wesentlichste Entlastungsmaßnahme im Doppelbudget ist die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028. Konkret soll der FLAF-Beitrag um einen Prozentpunkt reduziert werden. Das entspricht laut Bundesregierung einem Entlastungsvolumen von rund zwei Milliarden Euro.

Für die Hotellerie ist dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen, da sie zu den personalintensivsten Branchen des Landes zählt. Rezeption, Küche, Service, Housekeeping, Spa, Verwaltung und Technik verursachen hohe laufende Lohnkosten, sodass eine Entlastung des Faktors Arbeit grundsätzlich in die richtige Richtung weist.

Die Auswertungen realer Betriebsdaten zeigen allerdings auch, dass die unmittelbare wirtschaftliche Wirkung auf den einzelnen Hotelbetrieb überschaubar bleibt. Im analysierten Sample würde die Reduktion der Lohnnebenkosten im Durchschnitt lediglich rund 0,25 % des Umsatzes ausmachen. Angesichts der in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen Energie-, Wareneinsatz- und Mitarbeiterkosten ist das noch keine grundlegende Verbesserung der Ertragslage.

Dennoch sollte die Maßnahme nicht unterschätzt werden. Sie setzt ein wichtiges Signal, dass die Politik die hohe Arbeitsintensität der Tourismusbranche anerkennt. Langfristig werden jedoch weitere strukturelle Entlastungen notwendig sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Hotellerie nachhaltig zu stärken.

Tourismusförderung bleibt erhalten – aber ohne großen Ausbau

Positiv ist auch, dass die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes fortgeführt wird. Für 2027 und 2028 sind jeweils 23 Millionen Euro vorgesehen. Damit bleibt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) als wichtiges Förder- und Finanzierungsinstrument für touristische Betriebe abgesichert.

Die OeHT ist für viele kleine und mittlere Hotelbetriebe ein zentraler Partner, wenn es um Modernisierung, Betriebsübergaben, Stabilisierung, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung geht. Gerade in einer Branche mit hoher Kapitalbindung und steigenden Finanzierungskosten ist diese Kontinuität wichtig.

Allerdings handelt es sich nicht um eine neue Investitionsoffensive. Die Mittel werden gesichert, aber nicht substanziell ausgeweitet. Für viele Betriebe, die vor großen Sanierungen, Nachfolgethemen oder Qualitätsinvestitionen stehen, wäre ein stärkerer Impuls wünschenswert gewesen.

Österreich Werbung: Sichtbarkeit bleibt Standortpolitik

Die Österreich Werbung soll 2027 mit 30,1 Millionen Euro und 2028 mit 33,1 Millionen Euro dotiert werden. Damit wird die internationale Sichtbarkeit des Tourismusstandortes Österreich abgesichert. Das ist keine direkte einzelbetriebliche Entlastung, aber eine wichtige standortpolitische Maßnahme. Österreich steht in einem intensiven Wettbewerb um Gäste, Märkte und Wertschöpfung. Internationale Kampagnen, digitale Marktbearbeitung, Datenkompetenz und Kooperationen mit Ländern und Betrieben bleiben daher von hoher Bedeutung.

Gerade für alpine Regionen ist die professionelle Vermarktung Österreichs als hochwertige, nachhaltige und ganzjährige Urlaubsdestination entscheidend. Nachfrage entsteht nicht von selbst. Sie muss aktiv bearbeitet werden.

Sanierungsoffensive: Wichtig, aber mit geringerer Förderintensität

Die Fortführung der Sanierungsoffensive mit jährlich 360 Millionen Euro ist für touristische Immobilien grundsätzlich positiv. Die Mittel betreffen unter anderem thermische Sanierung und den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf erneuerbare Lösungen. Für Hotels ist das relevant, weil viele Betriebe vor großen energetischen Investitionen stehen. Gebäudehüllen, Heizsysteme, Warmwasser, Wellnessbereiche und Energieeffizienz sind zentrale Kosten- und Zukunftsthemen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Förderquote bereits deutlich reduziert wurde. Für die Betriebe bedeutet das: Sanierungsmaßnahmen bleiben förderbar, verlangen aber höhere Eigenmittel und eine solide Finanzierung. In einer Phase hoher Baukosten und vorsichtiger Banken ist das eine nicht zu unterschätzende Hürde.

Keine Erbschafts-, Vermögens- oder höhere Grundsteuer

Für die eigentümergeführte Hotellerie ist auch wichtig, was nicht kommt: keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftssteuer und keine höhere Grundsteuer.

Das ist für Familienbetriebe von großer Bedeutung. Hotels sind häufig immobilienintensiv, über Generationen aufgebaut und verfügen nicht immer über ausreichend Liquidität, um zusätzliche Substanzsteuern schultern zu können. Gerade bei Betriebsübergaben könnten solche Steuern zu massiven Problemen führen.

Die Nicht-Einführung neuer Substanzsteuern ist daher ein wichtiges Signal für Eigentum, Nachfolge und langfristige Investitionsbereitschaft.

Wo neue Belastungen entstehen

Neben den Entlastungen enthält das Budget auch Maßnahmen, die für touristische Unternehmer kritisch zu sehen sind.

Die Aussetzung der Wertpapierbegünstigung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für die Jahre 2027 bis 2029 schränkt die steuerliche Flexibilität ein. Unternehmer, die den Gewinnfreibetrag bisher über sichere Wertpapiere gedeckt haben, müssen künftig stärker realwirtschaftlich investieren. Das kann sinnvoll sein, belastet aber jene Betriebe, die gerade Liquidität halten wollen oder aufgrund unsicherer Rahmenbedingungen Investitionen verschieben.

Auch die schrittweise Einführung eines Sachbezugs für E-Dienstfahrzeuge ist eine zusätzliche Belastung. E-Autos bleiben zwar steuerlich günstiger als Verbrenner, die vollständige Befreiung wird aber zurückgenommen. Für Hoteliers mit Dienstwagen, Shuttlefahrzeugen oder betrieblichem Fuhrpark ist das in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Die Erhöhung der Alkoholsteuer um 30 Prozent betrifft ausschließlich hochprozentigen Alkohol. Bier und Wein bleiben unverändert. Für klassische Beherbergungsbetriebe ist der Effekt begrenzt, für Hotelbars, gehobene Gastronomie, Après-Ski-Betriebe und Eventformate kann die Maßnahme jedoch spürbar werden.

Für größere Hotelgesellschaften ist außerdem die geplante Anhebung der Körperschaftsteuer auf Gewinne über eine Million Euro relevant. Die breite klein- und mittelständische Hotellerie wird davon weniger betroffen sein, sehr profitable Betriebe und Hotelgruppen müssen diese Maßnahme aber berücksichtigen.

Ein weiterer Punkt betrifft Immobilientransaktionen. Bei sogenannten Altgrundstücken soll die effektive Immobilienertragsteuerbelastung von 4,2 Prozent auf 6 Prozent des Verkaufspreises steigen. Für den laufenden Betrieb ist das weniger relevant, bei Verkauf, Nachfolge, Projektentwicklung oder Umstrukturierung kann es jedoch eine spürbare Mehrbelastung darstellen.

Energie: Versorgungssicherheit ja, direkte Entlastung kaum

Die Verlängerung der strategischen Gasreserve ist aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich positiv. Sie erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert das Risiko extremer Marktverwerfungen. Für die Hotellerie ist das vor allem indirekt relevant. Eine stabile Energieversorgung ist Voraussetzung für planbare Betriebe. Eine breite direkte Energiekostenentlastung für touristische Unternehmen ist aus dem Budget jedoch nicht klar erkennbar.

Gerade für Hotels mit Wellnessbereichen, Pools, großen Küchen, Wäscherei, Lüftung und hohem Warmwasserbedarf bleibt Energie ein massiver Kostenfaktor. Hier wären zielgerichtete Entlastungen und Investitionsanreize weiterhin notwendig.

Gesamtbewertung: Stabilisierung statt Befreiungsschlag

Das Doppelbudget bringt für den Tourismus wichtige Signale. Die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ist dabei die branchennächste Maßnahme und geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Analysen realer Betriebsdaten zeigen jedoch, dass die unmittelbare Entlastung für viele Hotelbetriebe im Durchschnitt nur rund 0,25 % des Umsatzes betragen würde. Damit ist sie ein positives Signal, aber noch kein entscheidender Hebel für die Ertragskraft der Branche.

Auch die Absicherung der Tourismusförderung, die Stärkung der Österreich Werbung und die Fortführung der Sanierungsoffensive sind positiv zu bewerten. Sie geben Betrieben und Regionen ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

Gleichzeitig ist das Budget kein großer Befreiungsschlag. Die Branche bleibt mit hohen Energiepreisen, steigenden Finanzierungskosten, Bürokratie, Fachkräftemangel, Investitionsdruck und Nachfolgethemen konfrontiert. Einzelne steuerliche Maßnahmen erhöhen zudem die Belastung oder schränken bisherige Gestaltungsspielräume ein.

Die wichtigste Botschaft lautet daher: Das Doppelbudget 2027/2028 entlastet die Hotellerie beim Faktor Arbeit und sichert zentrale Förderinstrumente ab. Es stabilisiert, aber es transformiert nicht. Für einen wirklich wettbewerbsfähigen Tourismusstandort braucht es darüber hinaus weitere Reformen bei Bürokratie, Energie, Finanzierung, Mitarbeiterwohnen und Betriebsübergaben.

10. Juni 2026 • 16:12 Uhr • Christopher Norden

Tolle Analyse, gratuliere Thomas Reisenzahn und dem gesamten Team von der Prodinger Tourismusberatung. Der Staat (und mit ihm die Länder) sowie die meisten Gemeinden sind pleite! Es besteht also kaum bzw. kein Spielraum – auch nicht beim Doppelbudget 2027/2028 – für Senkungen jeglicher Art. Erfreulich ist die Beibehaltung der ÖHT-Budgets und die Erhöhung des ÖW-Budgets 2028. Der Tourismusstandort Österreich muss angesichts der Staats- und Gemeindepleiten also weiter warten bzw. auf spätere Zeiten hoffen.

Josef May
10. Juni 2026 • 17:24 Uhr • Josef May

Das Budget deckt die erste notwendige Pflichtübung ab. Einen Pfad, den Staatshaushalt irgendwie zu stabilisieren. In der Form ist es auch vermutlich nicht der Ort für die großen Reformen. Aber genau deshalb sollte dort hin jetzt auch wieder der Fokus rücken.

Keine Verteilungsdiskussion über die 3. Kommastelle hinter dem Prozentpunkt, sondern darüber wie wir unsere Betriebe dabei unterstützen können, wettbewerbsfähig, innovativ und erfolgreich zu sein!

Thomas Reisenzahn
11. Juni 2026 • 09:05 Uhr • Thomas Reisenzahn

Mit Reformen tut man sich am Ballhausplatz und auch im Wiener Rathaus schwer. Stattdessen werden die Unternehmer zur Kasse gebeten, um die entstandenen Budgetlöcher zu stopfen.
So soll die Ortstaxe in Wien von 3,2 % auf 8 % (!) erhöht werden – und das auch noch ohne den bisher üblichen Pauschalabzug von 11 %. Mittelständische Unternehmer, insbesondere Hoteliers, bleiben damit die leichtesten Opfer solcher Maßnahmen.
Das eigentliche Problem ist jedoch, dass jene, die dieses System und damit unser Land aufrechterhalten, heute niemanden mehr haben, der ihre Interessen konsequent und wirksam vertritt.

Franz Hartl
12. Juni 2026 • 11:38 Uhr • Franz Hartl

Tolle und umfassende Analyse. Insgesamt ist bedauerlich, dass die Wirtschaft und das Unternehmertum (sieht man von der Entlastung der Lohnnebenkosten ab) in dieser Regierung offenbar gar keine Priorität hat. Der Finanzminister sieht in den Unternehmen in erster Linie geldgierige Raffer aber nicht jenen Teil der Volkswirtschaft, der wesentlich für den Wohlstand im Land verantwortlich ist. Seine Sozialisierung in der Arbeiterkammer kann er offenbar nicht ablegen – und seitens der ÖVP und der Neos wird nicht dagegengehalten.

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