Bei jeder Kartenzahlung wird ein kleiner Teil des Umsatzes einbehalten. Je nach Karte, Anbieter und Vertrag unterschiedlich viel. Diese Erkenntnis wird momentan mit jener Dramatik verbreitet, die früher Banküberfällen vorbehalten war. Dabei hätte uns die Betriebswirtschaft warnen können: Verkaufen kostet meistens Geld.

Provisionen, Vertriebssysteme, Werbung, Personal, Zahlungsabwicklung – Kosten entstehen nicht erst, nachdem der Gast das Zimmer betreten hat. Sie entstehen auch dadurch, dass er es überhaupt findet, bucht und bezahlt. Man kann die Kosten analysieren, vergleichen und möglicherweise reduzieren. Ein guter Wirt macht aber vor allem zwei Rechnungen:

• Als Betriebswirt: die Kostenrechnung, um zu wissen, was ein Verkauf tatsächlich beiträgt und welche Preise wirtschaftlich tragfähig sind.

• Als Gastwirt: die Kosten-Nutzen-Rechnung. Welche dieser Kosten schaffen einen entsprechenden Nutzen – indem ein Buchungsablauf kundenfreundlich wird –  oder eine Verwaltungsaufgabe mitarbeiterfreundlich.

Sind Transaktionsgebühren unvermeidlich?

Nein. Wer Kreditkartengebühren vermeiden möchte, besteht auf Überweisungen. Allerdings müssen Zahlungseingänge kontrolliert, zugeordnet und nicht selten angemahnt werden. Das kostet Arbeitszeit.

Bliebe das Bargeld. Das funktioniert – in Österreich – weiterhin, sofern sich das Hotel die Buchung nicht durch eine Vorauszahlung vor Anreise absichern lässt. Denn ein Briefumschlag mit € 2.400 wird nicht die Lösung sein. Doch was ist eigentlich aus dem guten alten Scheck geworden? Keine lästigen Kreditkartengebühren, der Gast kann bequem voraus bezahlen…  Vielleicht hört man dann vielleicht am Telefon wieder einmal die historische Ausrede: „Der Scheck ist auf dem Postweg.“Aber  gebührenfrei ist selbst die Einlösung eines Barschecks nicht – sofern er überhaupt akzeptiert wird. Jedenfalls steht der Post damit kaum eine große Renaissance bevor und das nicht nur, weil der Gast Post- und Einschreibgebühren tragen müsste.

Wer anschafft, der zahlt?

Die andere Lösung für „störende“ Kosten ist, sie einfach jemand anderem umzuhängen. Man könnte die Kreditkartenkosten natürlich dem Gast weiterverrechnen. Damit betreten wir allerdings interessantes Terrain. Denn wenn jede Kostenposition separat vom Kunden getragen werden soll, dürfen wir nicht bei der Zahlung aufhören: Bettwäsche gibt es schließlich auch nicht gratis. Also Wäschegebühr. Strom kostet – Energiezuschlag. Wasser und Abwasser ebenso. Housekeeping sowieso. Das PMS verlangt monatliche Gebühren, die Buchungsmaschine möglicherweise pro Reservierung. Und weil das Hotel für die Gemeinde Ortstaxe einhebt, wäre eine Abgabenbearbeitungsgebühr eigentlich nur konsequent. Vielleicht noch ein Vertriebszuschlag dafür, dass jemand die Buchung entgegengenommen hat.

Kreditkartengebühren sind Kosten. Wer seine Kosten nicht kennt, hat ein Problem. Aber Kosten zu kennen bedeutet, nicht jede Position einzeln auf den Gast abzuwälzen. Die Aufgabe des Unternehmers besteht darin, einen Preis festzulegen, der die Kosten des Betriebs deckt und einen Gewinn ermöglicht.

Übrigens: Ausgerechnet in den USA trat im Mai 2025 eine Regel in Kraft, nach der Hotels verpflichtende Gebühren im angezeigten Gesamtpreis berücksichtigen müssen. Der Gedanke dahinter wirkt beinahe altmodisch: Der Kunde soll möglichst früh erfahren, was die Leistung tatsächlich kostet. In Österreich gilt gemäß Preisauszeichnungsgesetz aber ohnehin die Bruttopreisauszeichnung. Preise sind daher einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen. Ausnahme ist die Kurtaxe/Tourismusabgabe, die auch extra ausgewiesen werden kann.

Wer zahlt schafft an…

Wenn unsere Betriebe Kreditkartengebühren weiterhin als beinahe existenzbedrohende Belastung behandeln, verschieben sich nebenbei auch die Machtverhältnisse an der Rezeption. Bislang durfte der Hotelier bestimmen, welche Zahlungsarten er akzeptiert. Künftig verfügt vielleicht der Gast über das letzte Druckmittel. „Geben Sie mir ein kostenloses Upgrade – oder ich bezahle mit Karte!“

Thomas Reisenzahn
3. August 2026 • 18:55 Uhr • Thomas Reisenzahn

Was mich persönlich schon immer gestört hat, ist der Umstand, dass nicht pro Transaktion abgerechnet wird, sondern abhängig von der Höhe der Transaktion ein Disagio anfällt – obwohl der POS-Vorgang unabhängig von der Umsatzhöhe im Grunde derselbe ist.

Wirklich kompliziert wird es zudem durch die verschiedenen Kartenprodukte und die Herkunft der jeweiligen Karte. Darin sind zahlreiche Gebühren enthalten, die letztlich wohl auch dazu beitragen, dass Kreditkartenunternehmen beispielsweise die Fußball-Weltmeisterschaft sponsern können.

Übrigens ist die gesonderte Ausweisung der Ortstaxe unter Juristinnen und Juristen umstritten, da nicht ganz klar ist, ob das Preisauszeichnungsgesetz hierfür tatsächlich eine Ausnahme vorsieht. Die Thematik ist in unserem Buch ausführlich beschrieben.
https://shop.lindeverlag.at/buch/das-hotel-und-seine-gaeste-18073

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