Neue Trinkgeldregelung: Steuerfreiheit bleibt, Sozialabgaben werden vereinheitlicht

Die Regierung hat sich im aktuellen Regierungsübereinkommen auf eine Reform der Trinkgeldregelung verständigt. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Klarheit für Arbeitnehmer und eine nachvollziehbare Pauschalierung bei den Sozialversicherungsabgaben zu schaffen – ohne die Steuerfreiheit für ortsübliche und freiwillige Trinkgelder infrage zu stellen. Seit Monaten gab es ein Tauziehen, nun eine Lösung.

Steuerfreiheit bleibt bestehen

Trinkgeld bleibt weiterhin ein Zeichen der Wertschätzung für erbrachte Dienstleistungen, etwa im Tourismus, in der Gastronomie oder im Friseurgewerbe. Die geltende lohnsteuerliche Begünstigung, wie sie unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeführt wurde, bleibt bestehen: Ortsübliche, freiwillige Trinkgelder von Dritten sind lohnsteuerfrei. Voraussetzung dafür bleibt, dass die Höhe vom Gast (nicht vom Arbeitgeber) freiwillig bestimmt wird (etwa bar auf dem Tisch oder über Kartenzahlung mit eigenem Ermessensspielraum).

Neues Pauschalmodell bei der Sozialversicherung

Was sich ändert, ist die Behandlung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Bislang galten unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Nun wird eine bundesweit einheitliche Pauschale eingeführt, die abhängig vom durchschnittlichen Trinkgeldaufkommen pro Mitarbeiter gestaffelt wird:

  • Für Mitarbeiter mit hohem Trinkgeldaufkommen (z.B. Zahlkellner) soll die Pauschale 2026 bei 65 Euro monatlich liegen (2027: 85 Euro / 2028: 100 Euro).
  • Für Beschäftigte mit geringerem Trinkgeldvolumen (z. B. Reinigungskräfte, Küchenhilfen) wird ein reduzierter Satz von 45 Euro monatlich gelten (2027: 45 Euro / 2028: 50 Euro).
  • Auch bei einem höheren Trinkgeld als dem Pauschalbetrag fallen keine zusätzlichen Abgaben an!

Amnestie für Altfälle – Signal an die Branche

Ein besonders praxisrelevanter Teil der Reform ist die vorgesehene Amnestie für Altfälle: In bisher offenen Verfahren – häufig aufgrund der digitalen Rückverfolgbarkeit von Kartenzahlungen – sollen keine Nachzahlungen mehr fällig werden. Dies wird von Branchenvertretern als wichtiges Signal für Vertrauen und wirtschaftliche Planungssicherheit gewertet.

Einigung gegen Widerstände

Der Kompromiss kam nicht ohne Konflikt zustande. Die Gewerkschaften argumentierten erfolgreich gegen Forderungen aus den Bundesländern, die auf eine vollständige Abschaffung der Abgabenpflicht gedrängt hatten. Ihr zentrales Argument: Im Tourismus kann Trinkgeld bis zu 20 % des Monatseinkommens ausmachen. Eine Entkoppelung von der Sozialversicherung hätte langfristige Einbußen bei Pension, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bedeutet. „Es geht um langfristige soziale Absicherung – gerade in einem Sektor mit häufigen Unterbrechungen im Erwerbsverlauf“, heißt es aus Gewerkschaftskreisen.

Dank an Staatssekretär Schellhorn (NEOS)

Besonderer Dank der Branche gilt Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS), der sich bis zuletzt für realistische Pauschalbeträge und praktikable Umsetzungsregelungen eingesetzt hat.

Franz Hartl
24. Juli 2025 • 10:02 Uhr • Franz Hartl

Ein langes Gezerre aber nun ist es geschafft. Schellhorns erster Streich – hoffentlich folgen bald weitere.

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