Nachhaltigkeit trotz neuer EmpCo-Richtlinie sichtbar halten
Ab 27. September gilt die EmpCo-Richtlinie. Jede Umweltaussage in der Werbung braucht dann einen Nachweis. Der erste Reflex ist überall gleich: schnell nachhaltige Formulierungen von der Website löschen. Doch ist das Entfernen wirklich der beste Schutz?
Angst vor Abmahnung ist der teuerste Marketingberater
Wer aus Angst vor Abmahnung „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“ entfernt, ist scheinbar auf der sicheren Seite. Doch ein Haus mit Photovoltaik, Hackschnitzelheizung und regionalem Einkauf hat real etwas geleistet und viel Geld investiert. Wird das aus der Werbung gestrichen, bleibt diese Investition unsichtbar. Das Hotel wirbt dann mit weniger, als es tatsächlich bietet, und gewinnt dadurch nichts. Genau das ist die teuerste Lösung. Zudem achten viele Gäste bei der Hotelwahl gezielt auf gelebte Nachhaltigkeit.
Die Nachweispflicht betrifft nicht nur die Website. Sie gilt für Aussagen auf:
- Buchungsportalen
- Google Unternehmensprofilen
- Broschüren & Presseaussendungen
- Speisekarten
- Zimmermappen
Daten als Fundament jeder Aussage
Die Frage lautet: Was darf gesagt werden und wie hält es stand? Grundlage dafür ist ein Nachhaltigkeitsbericht nach dem neuen, schlanken „Voluntary Standard“ (VS). Er ist freiwillig und wird von außen geprüft. Daraus entsteht kein Verbotskatalog, sondern ein Wortschatz belegbarer Aussagen. Wer seine echten Zahlen kennt, wirbt weiterhin selbstbewusst.
Rückenwind statt Mehraufwand
Bei der Platzierung der belegten Aussagen auf der Website, auf Buchungsportalen und in digitalen Kanälen unterstützt eine Digitalagentur. Die Datengrundlage dafür liefern spezialisierte Nachhaltigkeitsmanager, die Hotels beim Erfassen der Daten, bei der belegbaren Formulierung der Aussagen und der Umsetzung begleiten.
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