18. März 2013 | 17:07 | Kategorie:
Die Haftung von Liftbetreibern…
…scheint immer noch mehr zu umfassen, zumindest könnte man sich das nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes denken. Demnach haften Liftbetreiber auch als Vertragspartner innerhalb eines Kartenverbundes, wenn – wie im gegenständlichen Fall – dem Kartenverbund-Partner die Existenz von Gefahren bekannt war…
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