2. Juli 2015 | 10:57 | Kategorie:
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Alternativfinanzierungsgesetz – Crowdinvesting unter neuen Rahmenbedingungen

Vor allem Start-Ups und Kleinunternehmer haben häufig Schwierigkeiten, Finanzierungen zu erhalten. Gerade in der frühen Phase haben Jungunternehmer dringenden Geldbedarf, um das Unternehmen überhaupt erst ins Rollen zu bringen. Aber auch für bestehende kleine oder mittlere Unternehmen ist der Weg etwa zur Eigenkapitalbeschaffung über die Börse nicht möglich. Über die „Schwarm­finanzierung“, besser bekannt als „Crowdfunding“ bzw. „Crowdinvesting“ beschaffen sich Unternehmen die Finanzierung von einer Vielzahl an Investoren.

Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz soll eine rechtliche Grundlage für Crowdinvesting in Österreich geschaffen werden. Damit kommen Unternehmer schneller zu Kapital und Investoren können ihr Geld gewinnbringend anlegen – freilich verbunden mit einem gewissen Risiko.

Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft nun eine gesetzliche Regelung für alternative Finanzierungsformen wie das Crowdinvesting und hat verschiedene Zielsetzungen. Die kapitalsuchenden Unternehmen brauchen erst ab 100.000 Euro ein Informationsblatt, ab 1,5 Millionen Euro besteht eine Prospektpflicht light, ab fünf Millionen Eure eine volle Prospektpflicht.

Das Problem des Anlegerschutzes soll gelöst werden, indem das Investment mit einem Maximalbetrag gedeckelt wird: Pro Projekt kann man höchstens 5000 Euro investieren – dadurch sind Investoren gezwungen, ihr Risiko zu streuen. Ausnahmen gibt es für Menschen mit einem hohen Einkommen oder professionelle Anleger.

Das Gesetz schafft zweifellos neue Rahmenbedingungen für die Finanzierung von KMUs und insbesondere von Gründern. Wie aber schaffen wir es auch das Wirtschaftsklima so zu verbessern, dass auch davon Gebrauch gemacht wird?

 

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