Wer trägt das Risiko?
Das neue Gesetz über die Risikosportarten in der Schweiz tritt nun 2013 in Kraft. Dies wäre an sich vielleicht keinen Kommentar wert, wäre diesem Gesetz nicht ein zehnjähriges (!) Ringen im Schweizer Nationalrat vorangegangen. Die eigentliche Initiative war die Folge eines schweren Canyoning-Unfalls 1999 mit 21 Toten. Seither wird darüber diskutiert, wer wann wo wieviel Veantwortung übernimmt und warum.Herausgekommen ist ein Kompromiss, der die Befindlichkeiten der Kantone mit ihren mehr oder weniger strengen rechtlichen Vorschriften ebenso berücksichtigt wie die Anliegen der Ski- und Sportvereine, die sich nicht mit den privaten Anbietern in einen Topf werfen lassen wollen. In Österreich, wo es bekannter Maßen eine recht strenge berufsrechtliche Regelung des Skilehrer– und Bergsportwesens gibt, wird diese Diskussion auf anderem Niveau geführt – was nicht bedeutet, dass die Probleme nicht vergleichbar wären. Denn ob aus „Sport“ „Risikosport“ wird, entscheidet letztlich nicht der Gesetzgeber sondern der ausübende Sportler selbst. Da sprechen die jährlichen Bergrettungs- und Unfallstatistiken ihre eigene Sprache. Zur ständig im Raum stehenden Haftungsfrage gesellt sich zunehmend die Frage der Kostenübernahme? Wer zahlt, wenn sich der Urlauber am „Sportgerät Berg“ verletzt? Für die Gemeinden hängt das Damoklesschwert Wegehaltung tief, Versicherungen versuchen, auf diesem Terrain neue Produkte aufzusetzen. Für den Tourismus ist die Frage der Risiken beim Bergsport jedoch spielentscheidend. Werden hier keine klaren Regelungen getroffen, die auch umsetzbar und leistbar sind, drohen lange und unerfreuliche Prozesse – und die gehen in der Regel auf Kosten der öffentlichen Hand und damit der Steuerzahler!
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