Vollmundige Forderung
Gestern tagte der parlamentarische Tourismusausschuss. Was Minister Mitterlehner und die im Ausschuss vertretenen Abgeordneten so zu sagen hatten, ist dank des parlamentarischen Pressedienstes heute im Detail nachzulesen. Interessant dabei der Entschließungsantrag (von FPÖ-Abgeordneter Roman Haider, der Antrag wurde allerdings vertagt!) betreffend die Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Beförderungsdienstleistungen der heimischen Bergbahnen auf 5 %. Nun gut, weniger Steuern auf unsere Dienstleistungen würden wir uns als Unternehmer ja alle wünschen. Die Frage ist nur, wie die Überlegungen, die hinter diesem Entschließungsantrag stehen, mit dem aktuell laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Österreich (Ausnahmen im Umsatzsteuerbereich) in Einklang zu bringen sind. Fordern kann man ja viel – ob die Forderung eine realistische Chance auf (legal haltbare) Umsetzung hat, ist tatsächlich eine andere Frage.
Wenn die Bergbahnen einen ermässigten Ust Satz
ehalten, soll das auch für den Tourismus durchgesetzt werden.
Die Seilbahnen haben bereits den ermässigten MWSt Satz von 10 Prozent. Die Forderung ist ridikulös. Und hiermit fordere ich 1 Prozent MWSt fuer den Tourismus!
Abgesehen von diesem Vertragsverletzungsverfahren darf Österreich nach allgemeinen Eu Recht zwei ermäßigte Steuersätze haben, die jeweils nicht niedriger als 5 % sein dürfen. Derzeit gibt es in Österreich neben den Normalsteuersatz von 20 % nur einen ermäßigten Steuersatz von 10 %. Der weitere 12 % Steuersatz gilt nicht als „ermäßigter“ Mehrwertsteuersatz, sondern als „Sondersteuersatz“, der den österreichischen Weinbauern beim Eu Beitritt zugesichert wurde. Seit dem Frühjahr könnte für arbeitsintensive Dienstleistungen die Mehrwertsteuer auf 5 % gesenkt werden. Eine solche Senkung für den so wichtigen Wirtschaftsbereich Tourismus wäre doch nicht uninteressant?
Mitbewerber/MwSt Sätze: Spanien 7%, Portugal 5 %, Frankreich 5%, Schweiz 3,8%
Eine ÖHV-Studie „Volkswirtschaftliche Analyse einer Reduktion der Mehrwertsteuer auf Logis von 10 % auf 5 % für den Tourismus in Österreich.
Eine ÖHV-Studie „Volkswirtschaftliche Analyse einer Reduktion der Mehrwertsteuer auf Logis von 10 % auf 5 % für den Tourismus in Österreich“ liegt dem Finanzministerium bereits vor.
Ich hab mir natürlich was gedacht bei diesem Antrag und auch die legale Umsetzungsmöglichkeit ist gegeben. Die Behauptung, dass laut EU-Recht jedes Land nur zwei ermäßigte Steuersätze anwenden darf und wir bereits zwei ermäßigte Steuersätze – den 10 % und den 12% haben – ist falsch! Warum? Es handelt sich bei dem 12%igen Steuersatz aus Sicht d. BMF und der FPÖ um keinen zweiten reduzierten Steuersatz!
Begründung: § 10 (3) im UStG betrifft den Steuersatz von 12% für die Lieferung von Abhofverkauf von Wein, welcher nicht auf Art 98 (Seite 23) der Mehrwertsteuer-RL, sondern auf der Sonderbestimmung des Art 119 (Seite 26) der Mehrwertsteuer-RL beruht. Dieser 12%ige Satz ist, da Art 119 keinen Verweis auf die begünstigten Sätze des Art 98 enthält, daher ein reduzierter Normalsteuersatz und primärrechtlich durch die Beitrittsakte abgesichert.
§ 22 (1) im UStG betrifft den ermäßigten Steuersatz von 12% für die pauschalierte Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, welcher – wiederum als Sonderbestimmung – sich aus der Umsetzung der Art. 295ff (Seite 52) der Mehrwertsteuer-RL ergibt.
Und wer das nicht wahrhaben will, der sein informiert, dass Belgien, Irland und Portugal 4 Sätze haben, Luxemburg das EU-Vorzeigeland sogar 5! Es stellt sich die Frage warum soll es in Österreich ebenfalls nicht mehr als 3 Sätze geben (wenn man schon wie die ÖVP behauptet, dass der 12%ige ein ermäßigter Satz ist)?
Aber darum geht es ja in Wahrheit gar nicht. Anträge der Opposition werden vertagt oder abgelehnt, eine Chance auf Beschlussfassung haben nur lauwarme 5-Parteienanträge, die alles und nichts aussagen…
Solange ÖVP und SPÖ den Tourismusausschuss derartig blockieren, wird hier nichts weitergehen!
PS: Gratulation an Rainer Ribing für die Schöpfung eines neuen Wortes…
Aber 1 Prozent wirds eh nicht spielen, denn in der Koalition überlegt man ja bereits eine Erhöhung der MWSt. auf 25%…
Ein niedriger Mehrwertsteuersatz als 20 % sowie eine Vereinheitlichung der Steuersätze ist für den Tourismus in jeder Hinsicht zu begrüßen. (1) Kalkulationsbasis für Packages: d.h. ein einheitlicher Steuersatz für alle im Angebot enthaltenen Leistungen wie Übernachtung (10%), Bergbahn (10%), Sportvermietung (20%), Speisen (10%) und Getränke (20%). Vorteil: Leistungsanbieter profitieren vom einheitlichen Steuersatz. (2) Internationalen Wettbewerbsnachteil österreichischer Tourismusbetriebe ausgleichen: d.h. durch die im Konsumentenschutz geregelte Bruttoauszeichnung entsteht ein Wettbewerbsnachteil, vor allem im internationalen Online-Vertrieb. (3) Steuergenerierung durch Konsumerhöhung: d.h. dass bei Senkung der Mehrwertsteuersätze kein Nachteil sondern vielmehr zusätzliche Beiträge für die Refinanzierung zu erwarten sind. (4) Zusätzliche Einnahmen generieren: d.h. durch eine Mehrwertsteuersenkung würde die „moralische“ Notwehrreaktion der Steuerhinterziehung von „Schwarzumsätzen“ entfallen und sich durch bisher nicht erfasste Umsätze teilweise selbst refinanzieren. Weiters entsteht weniger Spielraum für „Schwarzarbeit“, wodurch wieder ein zusätzliches Steueraufkommen im Lohnkostenbereich die Folge wäre. All diese Elemente müssten eine Steuersenkung ermöglichen. Der einheitliche und niedrigste Steuersatz sollte nicht über 10% liegen. Ob niedrigere Steuersätze möglich und durchsetzbar werden, bleibt dahingestellt.
Ab 01.01.2010 senkt die deutsche Hotellerie die Logis – Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. (Steht im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP) Damit erhielten Hotels wichtige Spielräume vor allem für dringend notwendige Investitionen.
Österreich könnte einen zweiten ermäßigten Steuersatz iHv mindestens 5% sofort einführen.
Oh! Voller Mund.
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