Gesetzeslücken
Die Kärntner Journalistin Elisabeth Tschernitz-Berger greift in einem Artikel vom vergangenen Wochenende erneut die seit Jahren schwelende Problematik der Kärntner Tourismusfinanzierung auf. Kritisiert wird vor allem, dass die Kärntner Gemeinden über einen Gutteil der eingehobenen Mittel verfügen können und dies nicht immer den Interessen bzw. Notwendigkeiten des örtlichen Tourismus entspricht. Landesrat Josef Martinz soll nunmehr die längst fällige Novelle des Kärntner Fremdenverkehrsgesetzes vorantreiben.Ein Blick in die einschlägige Gesetzesmaterie offenbart gleichzeitig deren Lücken: so sind die Gemeinden nach dem Orts- und Nächtigungsabgabengesetz ermächtigt, zwischen € 0,36 und € 2,00 pro Gast in Form einer Orts- bzw. Kurtaxe und weiters € 0,50 pro Übernachtung als Nächtigungstaxe einzuheben. Eine explizite Widmung dieser Abgaben ist rechtlich nicht geregelt. Zusätzlich sind die Kärntner Unternehmer über das Fremdenverkehrsabgabegesetz zu einer gemeinschaftlichen Landesabgabe verpflichtet – die zu 65 % wieder an die Gemeinden zurückfließt. Eine Zweckwidmung sieht das Gesetz hier zwar für die Ertragsanteile des Landes, nicht aber für jene der Gemeinden vor. Blendet man nun ein, dass in Kärnten die Errichtung von Tourismusverbänden freiwillig erfolgt (und dementsprechend halbherzig und schleppend voranschreitet), wird klar, dass viel Geld auf Grund mangelnder Koordination und politischer Willkür versickert. Ein Umstand, den sich das Land weder budgettechnisch noch tourismuspolitisch leisten kann. Politikern wie Martinz hat es daher das „Salzburger Modell“ angetan, das etwas mehr Spielraum als das „Tiroler Modell“ zulässt: während in Tirol Tourismusverbände flächendeckend errichtet sind und deren Finanzierung nach einem streng hierarchischen System auf Basis von Aufenthaltsabgaben und Tourismusabgaben (Landesabgaben!) erfolgt, können in Salzburg Tourismusverbände als Körperschaften öffentlichen Rechts freiwillig errichtet werden. Finanziert werden diese Verbände aus Mitteln der Ortstaxe (Gemeindeabgabe, die zu 96% an die Tourismusverbände zur Schaffung und Errichtung von Tourismuseinrichtungen bzw. zur Förderung des Tourismus zuzuweisen ist) sowie aus Pflichtbeiträgen der Verbandsmitglieder. Interessantes Detail am Rande: in Salzburg wird eine „besondere Ortstaxe“ als gemeinschaftliche Landesabgabe eingehoben, die jeweils zur Hälfte zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird. Für die Landesanteile ist hier eine Widmung zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum vorgesehen, „insbesondere für die Unterstützung von Maßnahmen zur Vermarktung der Produktion von Lebensmitteln der Salzburger Landwirtschaft“.
Das Kärntner Weißbuch für den Tourismus hat bereits vor fünf Jahren im Bereich der Tourismusorganisation und -finanzierung eklatante Mägel festgestellt. Wie auch immer die Novelle des Kärntner Fremdenverkehrsgesetzes aussehen wird: wenn keine klaren Strukturen in der Tourismusorganisation auf Gemeinde-, Regional- und Landesebene geschaffen werden, wird die Neustrukturierung der Finanzierung halbherzig bleiben müssen. Eine stärkere strategische Zweckbindung der Mittel allein löst das Problem nicht.
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Stefan Heinisch.
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