4. November 2009 | 09:33 | Kategorie:
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Geldsegen

Es gibt wieder etwas Geld für den Tourismus, diesmal in Form von Schwerpunktförderaktionen des Wirtschaftsministeriums und der Österreichischen Tourismusbank. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentierte gestern die erste Tranche, die sich dem Thema Radtourismus widmet. Unterstützt werden touristische KMUs, die diese Spezialisierung erweitern und verbessern wollen, mit verlorenen Zuschüssen. Die Förderansuchen sind über die ÖHT einzureichen. Nun sind ja Aktionen dieser Art sicher begrüssenswert und nie verkehrt, vor allem, wenn sie eine konkrete (und in diesem Fall auch für das ganze Tourismusland Österreich passende) Profilierung schärfen. Und es ist auch verständlich, dass Mitterlehner und die ÖHT, für rasche Erfolge, an dieser Schraube drehen. Da aber derzeit die Österreichische Tourismusstrategie überarbeitet wird, ist dringend darauf hinzuweisen, dass wir neue Lösungen für die Tourismus-Förderpolitik brauchen. Dass die betriebliche Förderung im Großen und Ganzen funktioniert, wissen wir. Das Problem erwächst uns aber in den Destinationen. Geht es um die Sicherung der Basis-Infrastrukturen oder um die Professionalisierung der Dienstleistungskette, greift die klassische Betriebsförderung zu kurz:

  • Tourismusverbände fallen als Körperschaften öffentlichen Rechts aus der KMU-Regelung und sind nur über komplizierte Modelle förderbar.
  • Die Gemeinden als klassische Investoren und Betreiber von Tourismus-Infrastrukturen geraten finanziell zunehmend unter Druck.
  • Die Koordination der tourismusrelevanten Landes-, Bundes- und EU-Fördertöpfe (darunter nicht nur die Betriebs- sondern auch Umwelt-, Raum- oder Strukturfördermittel) muss noch besser werden. In den Ländern gibt es zahlreiche Beispiele schlechter bis nicht vorhandener Abstimmung zwischen den Regionalmanagements und anderen Fördergebern.

Wir müssen davon ausgehen, dass die Mittel insgesamt deutlich knapper werden. Umso wesentlicher wird es sein, sie möglichst treffsicher (und im Idealfall Investitions-auslösend) einzusetzen.

4. November 2009, 21:45

Körperschaften öffentlichen Rechts können – aufgrund ihrer Finanzierung durch Steuern oder steuerähnliche Einhebungen – nicht zugleich auch Förderungsempfänger sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Zweckgesellschaften zu gründen, an denen Gebietskörperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechtes nur eine Minderheitsbeteiligung halten, um sie für Wirtschaftsförderungen zugänglich zu halten. Das ist zwar etwas mühsam aber aus der Logik des Europäischen Beihilfenrechts erforderlich.

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