Dauerbrenner Freizeitwohnsitze: Es fehlt eine sinnvolle, professionelle Regelung
Das Thema Grundverkehr, also der Erwerb von Eigentums- oder Nutzungsrechten an einem Grundstück, ist hierzulande wieder einmal heftig aus dem Ruder gelaufen. Bekanntlich hat die Gemeinde Going am Wilden Kaiser einem deutschen Spitzenmanager die Nutzung seines Wohnsitzes untersagt, wobei sie einem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes (LVWG) Tirol in Innsbruck folgt.
Was ist hier eigentlich passiert und warum gehen die Wogen so hoch?
Die Neuschaffung eines Freizeitwohnsitzes ist nicht zulässig, wenn der Anteil an Freizeitwohnungssitzen gemessen an der Gesamtzahl aller Wohnungen in einer Gemeinde 8 % übersteigt. In Going liegt die Freizeitwohnsitzqoute bei 6,5% und in Kitzbühel bei 16,5%. Der oben genannte Liegenschaftseigentümer konnte sein Wohnhaus nur unter der baurechtlichen Bedingung errichten, dass das Objekt der Befriedigung eines ganzjährigen Wohnbedarfs dient. Dies sollte sicherstelien, dass kein Freizeitwohnsitz begründet wird, obwohl dies aufgrund der Quotenregelung in Going noch möglich wäre. Es kam in der Folge zu einem Nutzungskonflikt, da der Eigentümer nicht ausreichend nachweisen konnte, dass wirklich ein Hauptwohnsitz mit dem Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung bestehe. Der Versuch, den Wohnsitz als temporären Arbeitswohnsitz zu deklarieren, scheiterte im Verfahren und wurden vom LVWG ebenfalls abgewiesen.
Dieser Fall könnte zu einem Präzedenzfall dafür werden, dass neben den hohen Strafen jetzt auch die Nutzung von Immobilien untersagt werden kann. Vorstöße, wonach bei bestehenden Immobilien mit einer nicht zutreffenden Nutzung Amnestieregeln greifen sollten, wurden auf politischer Ebene von der Landesregierung abgelehnt.
Es ist bedauerlich, dass es die Landespolitik bis heute nicht geschafft hat, das Problem der Freizeitwohnsitze auf eine sinnvolle und professionelle Weise zu regeln. Die Gemeinden sind mit schlechten Gesetzen konfrontiert, in der Bevölkerung wächst der Unmut und die fiskalpolitische Regelung der Freizeitwohnsitzabgabe ist ein Rohrkrepierer. Inzwischen erzielen die Orte mit der Überschreitung der gesetzlichen Quoten zusätzliche Einnahmen.
Beim diesjährigen Alpine Hospitality Summit by Prodinger am 16. Mai wird diese Problematik ausführlich diskutiert.
Kommentieren