5. Mai 2010 | 16:04 | Kategorie:
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Bürokratieabbau – österreichisch!

Gerne bemühen wir im Zusammenhang mit der Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich Schlagworte wie „Bürokratieabbau“ oder „Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmer“. Auch im Workshop „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ im Zuge der Neuausrichtung der Österreichischen Tourismusstrategie wurden viele gute Ideen zu diesem Thema aufs Papier gebracht. Allein, die österreichische Realität ist eine andere…Es sind die vielen kleinen, von der Öffentlichkeit ob ihrer Komplexität und Unübersichtlichkeit kaum wahrgenommenen Änderungen, die den Unternehmern in diesem Land das tägliche Wirtschaften erschweren. Eines von vielen Beispielen ist die Novellierung des Umsatzsteuergesetzes 1994, welche unter anderem vorsieht, dass Unternehmer mit Umsätzen von mehr als € 100.000,– ihre Umsatzsteuervoranmeldung künftig elektronisch an die Finanz melden müssen. Ab 2011 soll diese Umsatzgrenze auf € 30.000,– gesenkt werden. Oder: wussten Sie, dass Sie als Unternehmer – laut Arbeitszeitgesetz – verpflichtet sind, täglich die Arbeitszeiten ihrer Dienstnehmer (inklusive Ruhezeiten mit Beginn und Ende) aufzuzeichnen? Ein wöchentlicher oder monatlicher Dienstplan sind dem Gesetzgeber nämlich nicht genug, weshalb er bei fehlenden oder mangelhaft geführten Arbeitszeitaufzeichnungen (die Sie im übrigen auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte zu tätigen haben) auch Verwaltungsstrafen bis zu € 1.815,00,– je Dienstnehmer vorsieht.

In diesem Sinne rufe ich alle Unternehmer im Tourismus auf, ihre Gäste sofort sich selbst zu überlassen und sich schleunigst mit den Arbeitszeitaufzeichnungen sowie „Finanz online“ auseinanderzusetzen. Das ist Bürokratieabbau – auf österreichisch!

5. Mai 2010, 20:07

Heute ist es für fast jeden Menschen ganz normal, seine privaten Überweisungen mit dem Online-Banking-Account durchzuführen. Die Vorteile liegen auf der Hand: 24 Stunden verfügbar und ich spare mir den Gang zur Bankfiliale. Es sollte eigentlich auch für jeden Unternehmer in der heutigen Zeit keine Überforderung mehr darstellen, mit dem Finanzamt über’s Web zu kommunizieren. Eine USt-Voranmeldung via Internet abzugeben, statt ein Formular vom FA anzufordern oder auszudrucken, danach händisch auszufüllen und bei der nächsten Postfiliale 10km weiter aufzugeben (von denen es bekanntlich immer weniger gibt), was ist daran so schwierig? Gehen Sie mit der Zeit, sonst gehen Sie mit der Zeit …

7. Mai 2010, 9:58

@ProOnliner: Sie haben ja Recht! Das Totschlag-Argument unserer Zeit: mach es selber, einfach und bequem von zuhause aus, 24-Stunden! Auf diese Art und Weise mache ich als Unternehmerin immer mehr selber (einfach und bequem, 24 Stunden…). Allein, diese schleichende Überwälzung von Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand auf die Unternehmerschaft findet halt so gar keinen Niederschlag in den hierfür im öffentlichen Haushalt budgetierten Kosten. Und rückständig, wie ich nun einmal bin, pilgere ich nicht gerne persönlich zum Finanzamt, um dort meinen Firmenbuchauszug bzw. Gesellschaftsvertrag vorzulegen, um mich künftig einloggen zu dürfen. Also werde ich mit der Zeit gehen und meinem Steuerberater eine Spezialvollmacht ausstellen…

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