26. September 2023 | 11:04 | Kategorie:
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Investorenmodelle ohne Investoren

Gäste-Übernachtungen in gewerblich genutzten Wohnungen boomen, die Zahlen eilen von Rekord zu Rekord. In diesen Ergebnissen stecken aber auch die Erfolge der in Misskredit geratenen Chalets- und Apartmentkonzeptionen, der sogenannten Investoren- bzw. Buy-2-let-Modelle. Eine Ursache für viele Negativberichte liegt darin, dass etliche Gemeinden in der Vergangenheit zu oft Projekte erlaubt hatten, bei denen die Abgrenzung zu versteckten Freizeitwohnsitzen (mit „kalten Betten“) umstritten war und man knapp an der Grenze zur Illegalität vorbeigeschrammt ist. Wie sich zeigt, hat es die Landespolitik (Beispiel Tirol) nicht geschafft, die Modelle auf sinnvolle Art und Weise zu professionalisieren und versucht es nun mit fragwürdigen raumordnerischen Eingriffen, wie mit der planwirtschaftlichen Verpflichtung eines „vollwertigen gastronomischen Angebotes“ zu regeln (zumindest konnte die verpflichtende Halbpension für Hotelangebote abgewehrt werden).

Die Thematik scheint sich jetzt aber weitgehend von alleine zu erledigen, da sich Investorenmodelle nur mehr schwer rechnen und den Investoren die Lust vergangen ist. Dies hat mehrere Gründe: Der Zinsanstieg hat die Trendumkehr von „Betongold“ in Richtung anderer Anlagemöglichkeiten beschleunigt. Die teureren Kredite lassen andere Anlageformen – abseits von Buy-2-let – aktuell attraktiver erscheinen. Dazu kommen gestiegene Bau-, Mitarbeiter- und Energiekosten, die die Renditen dieser Modelle schmälern. Auch die Volatilität der Konjunktur bremst den Immobilienmarkt zusätzlich. Seit Herbst des Vorjahres ist die Nachfrage nach allen Arten von Freizeitimmobilien stark zurückgegangen, was sich auch auf solche Modelle auswirkt.

Die Immobilienbranche lässt übrigens mit neuen Beteiligungsformen an Hospitality-Betrieben aufhorchen. Die Bandbreite reicht von Token-Systemen über Member-Club-Beteiligungen bis hin zu neuen Owner Equity Formen. Hier stehen weniger eine Parifizierung (mit einer Eigennutzung) im Vordergrund, sondern es steht der Investitions-Anteil im Verhältnis zu Vermietungseinnahmen. Diese Einnahmen werden zusätzlich mit Bonifikationen und Leistungen eines Clubsystem aufgewertet. Dabei bleibt eines in allen Fällen unverändert: die Emotion der Beteiligung an einer „Urlaubs“immobilie.

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