Touristischer Makler… oder doch Vermittler?
Der VwGH geht in seiner jüngsten Entscheidung davon aus, dass das Anbieten von Ferienwohnungen auf einschlägigen Internetplattformen (Airbnb) entsprechend seiner Außenwirkung als gewerbliche Beherbergung - und nicht als reine Vermietung - zu beurteilen ist. In einem weiteren EuGH Gerichtsverfahren soll...