Liftkarte nur mit Registrierung: Alptraum oder Zukunft?
Die in Begutachtung befindliche Novelle zum Epidemiegesetz 1950 schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Betriebe bei einer Pandemie personenbezogene Kontaktdaten von Gästen (mit deren ausdrücklicher Zustimmung) erheben und für das allfällige Rückverfolgen von Infektionsketten vier Wochen lang aufbewahren. Skigebiete würden dann wohl versuchen, Liftkarten Personen eindeutig zuzordnen, sodass im Anlassfall bei einer Umgebungsuntersuchung der Gesundheitsbehörde differenzierte … weiterlesen