Airbnb und das Urteil des EUGH
Die digitale Disruption hat durchaus ihre Meriten, wenn alte verkrustete Geschäftsmodelle aufgebrochen werden und Platz für neue Ideen entsteht. Die Chancengleichheit und auch der Schutz des Konsumenten vor nicht ausgebildeten oder nicht versicherten und unprofessionellen Teilzeit-Dienstleistern stellt jedoch ebenso ein wünschenswertes Ziel dar. Der EUGH stellt in seinem Urteil über Uber klar, dass dieser eine … weiterlesen