Sicher rausgehen in Niederösterreich
In Niederösterreich unterstützt angesichts von COVID-19 eine Taskforce des Landes Betreiber von Ausflugszielen und kommunaler Sport- und Freizeitinfrastruktur. Auf der Landingpage von „Sicher rausgehen in Niederösterreich“ stehen ein „Handbuch für Ausflugsziele“ mit Checklisten für alle Kontaktpunkte, ein Hygienekonzept sowie Designvorlagen für die Gästekommunikation zur Verfügung.
Das prominenteste Thema bei Anfragen über die seitens der Taskforce eingerichtete Hotline 0800 80 18 800 war in der vergangenen Woche, welche spezifischen Regelungen für Freibäder zu erwarten sind: keine große Überraschung bei 112 Freibädern und 19 kombinierten Frei- und Hallenbädern in Niederösterreich.
Die Bundesregierung hat für den 29. Mai 2020 unter anderem auch die Öffnung von Bädern in Aussicht gestellt. Dies müsste in einer der nächsten Novellen der COVID-19-Lockerungsverordnung enthalten sein, derzeit gilt dort für alle Arten von Bädern ein Betretungsverbot bis 30. Juni 2020.
Die besondere Bedeutung aus Public Health-Sicht liegt auf der Hand: Je heißer der Sommer, je stärker eingeschränkt die Menschen in ihrer gewohnten Freizeit- und Urlaubsgestaltung, desto notwendiger werden die positiven psychosozialen und gesundheitlichen Effekte des Bäderbesuchs sein. Sollten Freibäder nicht zur Verfügung stehen, wird die hohe Nachfrage wohl dazu führen, dass unkontrollierte Badestellen an Oberflächengewässern geradezu belagert werden.
Dem Gesundheitsministerium liegen verschiedene Vorschläge für adaptierte Verhaltensregeln in Freibädern vor. Der Betrieb muss jedenfalls modifiziert werden, um Neuinfektionen mit COVID-19 möglichst zu vermeiden. Der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter hat mit Kollegen*innen von der Medizinischen Universität Wien „Baden in Zeiten der COVID19-Epidemie in Österreich: Leitfaden für Freibäder“ veröffentlicht.
Abgesehen von bereits „gelernten“ Maßnahmen wie Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz und Händehygiene plädiert Hutter für die Limitierung der maximalen Besucheranzahl auf Grundlage der Gästen jeweils zur Verfügung stehenden Flächen. Bei solchen Festlegungen muss das Gesundheitsministerium natürlich epidemiologische und infektiologische Aspekte berücksichtigen: Es gilt einen Modus Vivendi finden, der es Bevölkerung und Gästen erlaubt, sich in diesem Sommer „sicher“ badend zu erholen.
(Update am 14. Mai 2020: Das Gesundheitsministerium hat gestern eine „Empfehlung des Expertengremium Bädertechnik/Bäderhygiene im BMSGPK zur schrittweisen Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) unter dem Gesichtspunkt vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ veröffentlicht, quasi als Vorausinformation zur angekündigten neuerlichen Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung.)
Das „Handbuch für Ausflugsziele in Niederösterreich“ ist in Zusammenarbeit mit conos und buero bauer entstanden; Illustrationen von Artur Bodenstein.
Update 14. Mai 2020: In der Zwischenzeit hat das Gesundheitsministerium eine „Empfehlung des Expertengremium Bädertechnik/Bäderhygiene im BMSGPK zur schrittweisen Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) unter dem Gesichtspunkt vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ veröffentlicht; Link dazu als Update im Blog!
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