Erfolg: Neue Regelung für Personalunterkünfte!
Live aus Alpbach: Neben der Bezahlung ist auch die Qualität der Unterkünfte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe ein wesentlicher Faktor. Viel Geld wurde in die Aufwertung der Personalunterkünfte investiert bzw. wurden entsprechende Unterkünfte angemietet. Leider vielfach mit dem Ergebnis, dass es bei Betriebsprüfungen zu einer benachteiligenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einstufung kam, weil hochwertige Unterkünfte als Sachbezug gewertet wurden. Bisher sind alle Versuche, eine Klärung herbeizuführen, gescheitert. Nun hat ein neu aufgesetztes Ansuchen der Wirtschaftskammer beim Finanzministerium (BMF) eine Klärung per Verordnung bewirkt. Diese wird regeln,
- dass Unterkünfte bis 30 m² – unabhängig von ihrer Ausstattung – abgabenfrei sind und
- dass im Hinblick auf Saisonbetriebe für Wohnräume zwischen 30 und 40 m² ein Abschlag vom Sachbezug in Höhe von 35 Prozent zur Anwendung kommt.
Dies gilt sowohl für Unterkünfte im Betriebseigentum, als auch für solche die angemietet werden. Als saisonal gelten Unterkünfte, die nicht länger als zwölf Monate zur Verfügung gestellt werden. Sollten Mitarbeiter über längere Zeit bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein, muss zwischen den Saisonen eine Unterbrechung von zumindest 30 Tagen eingehalten werden, um eine missbräuchliche Umgehung der Zwölf-Monatsfrist zu vermeiden. Diese Klarstellung des BMF bewirkt, dass künftig Tourismusbetriebe, die in einen zeitgemäßen Standard für ihre Personalunterkünfte investieren, steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht mehr benachteiligt werden. Das Ergebnis wird heute Abend von Finanzministerin Maria Fekterbei den Alpbacher Wirtschaftsgesprächen präsentiert.
v.l.n.r.: Maria Fekter, Hans Schenner, Martha Schultz
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