Die Fluglinien und Brüssels (Ohn-)Macht
Der freie Wettbewerb ist Brüssels Credo
Es ist einer der Gründungsgedanken der Europäischen Gemeinschaft den freien Markt und den freien Wettbewerb in der Union nicht zu behindern. Ganz im Gegenteil, wo es zu Behinderungen und Beeinflussungen kommt – sollen diese beseitigt werden. Artikel 87 Abs.1 EG-Vertrag bildet den Ausgangspunkt für die EU-Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen. Diesem Artikel zufolge sind staatliche Beihilfen grundsätzlich mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Gemäß Artikel 88 ist die Kommission zur Kontrolle staatlicher Beihilfen verpflichtet.
Das hat den Sinn, dass es in Europa einheitliche Voraussetzungen für alle tätigen Unternehmen geben soll und nicht staatliche Interventionen und Beihilfen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Dies hatte in der Vergangenheit auch für Österreich Auswirkungen. Schließlich waren die laufenden Verlustabdeckungen für die VOEST oder die DDSG nicht mehr beihilferechtskonform und mussten eingestellt werden. Dadurch wurden die Unternehmen gezwungen entweder nachhaltig erfolgreich zu sein (VOEST) oder sie sind vom Markt verschwunden (DDSG).
Auch das Beihilferecht kennt natürlich Ausnahmen etwa für KMUs, für wirtschaftlich benachteiligte Regionen oder für den Umweltschutz. Ungeachtet dessen ist natürlich die wirtschaftlichen Auswirkung der herrschenden Koronakrise eine Ausnahmesituation. Sie ist durch staatlich verordnete Betriebsschließungen, Grenzsperren und Quarantäne für einzelne Regionen entstanden. Wird der Betrieb daher in seiner Erwerbstätigkeit durch staatlichen Eingriff behindert, sind auch Abfederungsmaßnahmen aus dem Staatsbudget berechtigt.
unterschiedliche Unterstützungen für Fluglinien nicht angebracht
Gerade die laufende Diskussion um Zuschüsse für die jeweiligen nationalen Luftfahrtunternehmen zeigt allerdings, dass eine einheitliche europäische Vorgangsweise notwendig fehlt. Es ist ja wohl nicht einzusehen, dass etwa eine Alitalia seit Jahren hoch subventioniert vom italienischen Staat und weitab von jeder Wirtschaftlichkeit den bisher ohne Staatszuschüsse auskommenden anderen europäischen Fluglinien Konkurrenz macht. Gerade jetzt wäre ein europäischer Gleichschritt vorteilhaft, wo Unterstützungen zur Abfederung der epidemie-bedingten Einbußen vonnöten sind. Derzeit wird eher nach dem Motto verfahren „Wer am meisten Drohpotential aufbauen kann und die besten Beziehungen zur Politik hat, der kriegt auch am meisten.“
KMUs bei Unterstützung benachteiligt
Aber auch innerhalb Österreichs wäre mehr Entscheidung entlang einer für alle geltenden Richtlinie angebracht. Schließlich ist nicht einzusehen, dass etwa ein mittelständisches Hotel mit staatlicher Unterstützung von etwa EUR 32.000 pro Arbeitsplatz die Krise meistern muss, aber die Austrian Airlines etwa EUR 137.000 pro gesicherten Arbeitsplatz erwarten darf. Unter diesen Voraussetzungen scheint nicht weniger sondern mehr Beihilferecht vonnöten.
Allerdings braucht es auch mehr Durchsetzungskraft (siehe Alitalia, die schon seit mehr als einem Jahrzehnt entgegen aller Bestimmungen subventioniert wird) und eine schnellere Reaktionszeit, wenn die finanzielle Feuerwehr ausrücken muss um einen aktuellen Krisenbrandherd zu löschen.
Objektive und gut nachvollziehbare Analyse der ungleichen und für die KMU-Unternehmen nachteiligen Förderungsrichtlinien.
Erfüllt die AUA überhaupt die URG Förderkriterien ( 8% Eigenkapital und 15 Jahre Entschuldungsdauer) für die KMU Unternehmen?
Lieber Klaus,
Mit einer Eigenkapitalausstattung von rund 17% ist die lt. URG erforderliche Ausstattung geschafft. Bei der Entschuldungsdauer (je nach Berechnung) 14 oder 16 Jahre sieht man die angespannte Situation schon recht deutlich. Die Gesellschaft muss also lt. URG noch nicht zwingend Sanierungsmaßnahmen einleiten ist jedoch trotzdem in einer wirtschaftlich nicht einfachen Lage. Als dann der Corona-bedingte Einbruch kam, war natürlich der Gang zum Staat unvermeidbar. Dabei sind Fluglinien wie auch Hotellerie und Gastronomie ja die am unmittelbarsten betroffenen Branchen.
Aber die massive Bevorzugung eines Großunternehmens gegenüber KMUs ist nicht einsichtig.
Das Schweizer Modell und die Tücken der Globalisierung:
https://www.nzz.ch/wirtschaft/das-hilfspaket-fuer-die-swiss-koennte-noch-scheitern-ld.1554349
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