Air BnB. Fight it or embrace it.
Steuerhinterziehung, illegale gewerbliche Vermietungen, widmungswidrige Nutzungen, Wettbewerbsverzerrungen, Dienstleistungswüste… sind nur einige der Begriffe die derzeit aus dem Umkreis der Hotellerie in Bezug auf AirBnB vernommen werden.
Wie geht man denn als Hotel nun tatsächlich mit AirBnB um? Hier ein Versuch:
Grundsätzlich ist Air Bnb als vollwertiger und ernstzunehmender Marktplayer in der heutigen Vertriebslandschaft für Unterkünfte zu betrachten. Von meiner persönlichen liberalen Warte aus gesehen, hat alles seine Berechtigung, was einem Nutzer Mehrwert bietet und am freien – über Angebot und Nachfrage – geregelten Markt besteht. Natürlich mag der eine oder andere Hotelier ob der großen Anzahl an vermeintlichen neuen Unterkunftsmitbewerbern Sorgenfalten bekommen.
Dementsprechend sind hier Rufe nach fairen Spielregeln in puncto Gewerbeauflagen & Besteuerung verständlich und vertretbar. Jedoch muss man sich auch zugestehen, dass hier der Adressat der Kritik eigentlich nicht Airbnb sein kann. Ist Airbnb illegal? Nein. Vielmehr nutzt es Graubereiche im System aus, dessen markt- und zeitkonforme Adaptierung in puncto gewerberechtlichen Richtlinien Aufgabe der zuständigen Behörden sein muss.
Einen begrüßenswerten ersten Schritt ließ die Stadt Wien soeben verlautbaren: Air Bnb solle demnach Daten der gelisteten Vermieter an zuständige Stellen des Magistrats weitergeben. Diese sollen danach kontaktiert werden, um über entsprechende Auflagen und Abgaben (zB. Entrichtung der Ortstaxe) „informiert“ zu werden. Was Air Bnb davon hält? Noch weiß man nichts genaues…
Was kann der Hotelier darüber hinaus tun?
Fight it or embrace it.
- Fight it: Tun wir eh schon lauthals.
- Embrace it: Tun wir das, was Air Bnb tut. Nur besser. Airbnb ist ein zeitgeistiges Produkt, dessen Werte und Differenzierungsmerkmale auf der einen Seite konträr zum klassischen Hotelangebot sind und gleichzeitig aus der Feder eines Hoteliers entstammen könnten: Der Gastgeber und die Gastfreundschaft stehen im Fokus, man wird „zuhause“ willkommen geheißen und setzt auf Authentizität: Live like a local. Nichts was ein Hotel nicht leisten könnte. Nein, das Hotel kann all das. Und noch viel mehr: Professionelle Serviceorientierung mit Begegnungsqualität.
Wo sehen Sie sich? Kämpfend? Oder umarmend?
In die Weltmarke AirBnB wurden Hunderte Millionen investiert und sie ist zig Milliarden wert. Warum lässt man zu, dass Zweifel die Marke schädigen? Was ist wichtiger als das Vertrauen in die Marke? Könnte es sein, dass …?? Nein – oder??
Fight? Ja – Kampf den rechtlichen Grauzonen, die um sich greifen. Hinter die Kulissen schauen, wer das Licht scheut (und warum!!). Das heißt also: fight/light the twilight zone!
Embrace? Ja, den Vertrieb, die Markenarbeit, aber auch das einzigartige am Urlaubserlebnis aktiv angehen und anbieten: Das, was der Gast erlebt. „Live like a local“ können (sry) nur wenige Hotels glaubhaft anbieten: weil sie ganz andere Qualitäten haben: ein angebot, das sich abhebt (zum Glück!). Sie entwickeln und offerieren exzellente Servicequalität – wie Philipp Patzel richtig schreibt und vorlebt!!
Ich betreue schon seit bald 20 Jahren familiengeführte Hotels. Ich lebe und fühle mit meinen Kunden mit. Auch wenn ich neue Entwicklungen in der IT sehr schätze und gerne darauf zurückgreife muss ich ja nicht gleich alles davon verteidigen und vor allem nicht schlucken.
Genau so geht es mir mit Airbnb. Ich habe nichts gegen neue Angebote am Markt. Nischen finden und besetzen. Ganz klar. Aber genauso wie bei den Taxlern sollten dann für alle gleiche Regeln gelten. Wenn ich mir anschaue mit welchen Auflagen ein Hotel in Österreich leben muss und mit welcher Häme und Selbstsicherheit die Airbnb-Vermieter ihre Objekte anbieten, dann kriege sogar ich einen dicken Hals.
Mal eine andere Frage: Gibts eigentlich im Finanzamt kein Internet? Es ist ja ganz einfach die Vermieter ausfindig zu machen. Sind sogar alle schön säuberlich auf einer Karte und mit Namen verzeichnet. Da würde ich als Prüfer einfach mal anfangen alle abzuklappern und zu schätzen. Denn das darf das FA. Es gilt ja die Beweislastumkehr. Aber da bin ich wohl zu naiv wie es aussieht….
Kommentieren