2014 wird Anstieg der Unternehmenspleiten im Tourismus bringen – trotz eines gegenläufigen gesamtwirtschaftlichen Trends!
Bis Oktober 2013 endete der Weg für 585 Tourismusbetriebe beim Handelsgericht. Tendenz 2014 stark steigend.
Die österreichische Insolvenz- und Konkursstatistik ist 2013 glücklicherweise stark rückläufig: in den ersten drei Quartalen 2013 gingen die Insolvenzen österreichweit von ca. 4.720 auf „nur“ mehr 4.400 und damit um immerhin 7 % zurück. Für 2014 wird ein weiterer Rückgang prognostiziert und damit ein klarer Aufwärtstrend ersichtlich. Dennoch lohnt sich hier ein differenzierter Blick. Im Gegensatz zu allen anderen Branchen stiegen die touristischen Insolvenzen 2013 nämlich in den ersten drei Quartalen gegenüber 2012 dramatisch an: von 320 auf 585 Insolvenzverfahren. Ein Plus von 84 % in neun Monaten ist einzigartig im Branchenvergleich!
Zeitverzögerte Entwicklung im Tourismus
Der Tourismus ist auch hier wieder mal „besonders“: Als klassischer „late mover“ geht die Branche immer als letzte in die Krise hinein und kommt leider auch als letzte wieder heraus. Wie ein erster Blick und eine Analyse der hereinkommenden diesjährigen Zahlen auf Basis der kurzfristigen Erfolgsrechnungen bestätigt, sind die entscheidenden ökonomischen Erfolgszahlen vielfach ernüchternd, die betriebliche Realität stimmt mit dem aktuellen Jubel über gestiegene Ankunfts- und Nächtigungszahlen einfach nicht überein. Die Situation ist gekennzeichnet von sinkenden Durchschnittserlösen bei gleichzeitig steigenden Kosten, seit mehreren Jahren nun auch wieder kontinuierlich ansteigenden Warenpreisen, stetig weiter wachsenden Mitarbeiteraufwendungen und – entgegen aller Weissagungen – exponentiell wachsenden Kosten bei Energie, Ver- und Entsorgung. Mit anderen Worten: Die stolz verkündeten steigenden Nächtigungszahlen bilden sich ertragsseitig in den Bilanzen nicht ab!
Prognose für 2014
Die aktuelle Situation wird sich wohl kommendes Jahr weiter verschärfen, da sich auch das Refinanzierungsniveau zumindest mittelfristig wieder langsam erhöht. Die Zinsen für Fremdkapital werden – mit welcher Begründung auch immer – steigen und verschärfen damit die Lage weiter. Jeder Prozentpunkt in den Aufwendungen nach oben benötigt – wenn es nicht „wehtun“ soll – je nach Betrieb eine 10 bis 15%ige Umsatzsteigerung, was angesichts der Marktmacht von großen preisaggressiven Reiseveranstaltern und Web-Portalen wohl mehr als illusorisch ist.
Endstation Handelsgericht
Man braucht hier kein Prophet zu sein. 2014 werden wieder (zu) viele Tourismusbetriebe den „Offenbarungseid“ zu leisten haben. Mengenwachstum ohne Ertragsverbesserung hilft bestenfalls der nächtigungszählenden Tourismusstatistik, nicht jedoch vielen Betrieben und endet wohl auch 2014 für eine wachsende Zahl von Betrieben beim Handelsgericht!
Ich kann nur beipflichten. Dazu kommt auch noch der Wegfall der Pauschalierung ab 2013, den kleine Betriebe voll zu spüren bekommen werden. Man muss kein Hellseher sein, um hier die Zukunft zu prognostizieren.
Kann dem nur zustimmen.
Endlich mal einer der die Lage realistisch sieht.
Umso wichtiger wird scharfes Controlling und damit echte Übersicht bei den laufenden Kosten. Eine klare Budgetierung auch bei kleineren Betrieben ist Gebot der Stunde, Revenue Mgmt absolutes Muß. Vor- und Nachkalkulation bei Veranstaltungen mit einem klaren Ziel – nicht Umsatz „um jeden Preis“. Dafür gibt es gute Instrumente, die man nützen kann.
Ich habe schon den Eindruck, dass die Nächtigungszahlen nicht nur eindimensional „bejubelt“, sondern durchaus differenziert betrachtet werden. Und wenn Sie die letzten Meldungen dazu lesen, dann sehen Sie, dass es in einigen Bundesländern bei den Nächtigungszahlen gar nicht so viel zu „jubeln“ gab. Außerdem wissen die Betriebe selbst am besten, wie es ihnen geht und lassen sich auch nicht von Pressemeldungen irritieren. Die Pressearbeit zielt auch mehr auf die Gesamtstimmung ab: „Lust auf Urlaub!“ Ja, man könnte auch die Insolvenzzahlen kommunizieren. Das bringt eventuell mehr Beratungsgeschäft aber ob das den Lesern der Zeitungen oder Medienkonsumenten = Gästen mehr Lust auf Urlaub macht?
@ Gerti Gruber: Seit 2013 können Gastgewerbebetriebe die neue Betriebsausgabenpauschalierung nutzen. NEU! Diese ist seit der aktuellen Novellierung der Gewerbeordnung (GewO) nicht nur auf Betriebe des Gaststättengewerbes gem. §111 beschränkt, sondern für alle gastronomischen Kleinbetriebe gültig, also auch für Schutzhütten, Beherbergung von Gästen mit nicht mehr als 10 Fremdenbetten, Imbissstände mit nicht mehr als acht Verabreichungsplätzen etc. Im Detail sieht die neue Verordnung drei Teilpauschalien vor: ein Grundpauschale, ein Mobilitätspauschale und ein Energie- und Raumpauschale. Bemessungsgrundlage der Pauschalien ist jeweils der Umsatz. Die Umsatzgrenze, bis zu der eine Pauschalierung zulässig ist, ist mit € 255.000 unverändert geblieben, ebenso die Voraussetzung, dass weder Buchführungspflicht bestehen darf noch freiwillig Bücher geführt werden.
Ja natürlich, aber zwischen dem Privatvermieter mit max. 10 Betten und dem Hotel über 255.000 Umsatz gibt es ein ganz breites Feld an Betrieben von Hotels garni, Frühstückspensionen und Aparthotels, die davon betroffen sind.
Das ist falsch. Diese Lücke gibt es nicht. Die Pauschalierung gilt nicht ab 255.000 Euro Umsatz sondern – wie bisher! – bis 255.000 Euro Umsatz. Also kann jeder Betrieb bis zu dieser Umsatzgrenze die Ausgaben-Pauschalierung in Anspruch nehmen, EGAL wie viele Betten er hat.
Ich habe nur aus aktuellem Anlass ausgeführt, dass seit der aktuellen Novellierung AUCH Betriebe UNTER 10 Betten und kleine Gastronomiebetriebe miz bis zu 8 Verabreichungsplätze und auch Schutzhütten die Pauschalierung in Anspruch nehmen können (das war mit Jahresbeginn 2013 NOCH nicht der Fall).
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