25. April 2013 | 08:32 | Kategorie:
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Schweizer Symbolpolitik

Glücklich war er nicht, der Präsident der hotelleriesuisse, Guglielmo L. Brentel, im Interview in der Schweizer Nachrichtensendung „10 vor 10“. Die (teilweise) Aktivierung der sogenannten „Ventilklausel“ im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU stößt in der Schweiz nicht nur auf Zustimmung. Schon gar nicht im Tourismus, der traditionell Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Mitgliedstaaten beschäftigt. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die politische Entscheidung dann aber doch eher als ein symbolischer Akt: denn betroffen sind tatsächlich nur die 5-Jahres-Bewilligungen und nicht jene für 1 Jahr. Und 2014 ist die „Ventilklausel“ ohnehin Geschichte. Viel Lärm um nichts? Wohl nicht! Am Beispiel der Debatte um die Ventilklausel zeigt sich eine mittlerweise in vielen Staaten Europas vorhandene Schieflage am Arbeitsmarkt: während zahlreiche Branchen händeringend gute Mitarbeiter suchen, wächst das Heer der Arbeitslosen und damit die Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Gekoppelt mit den Einschnitten in der Budget- und Finanzpolitik entsteht so ein Nährboden für Polemik – Ausländer nehmen Inländern die Arbeitsplätze weg. Punkt. Der Entscheid des Schweizer Bundesrates ist daher wohl auch als Ausdruck der Hilflosigkeit der Politik angesichts dieser mittlerweile tief sitzenden, strukturellen Probleme zu werten.

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