Schweiz bleibt Schweiz, auch beim Rauchergesetz
Wie die APA am Sonntag meldete, ist in der Schweiz eine Volksabstimmung für einen strikteres Rauchverbot gescheitert. Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ sei von mehr als 66 Prozent der Wähler abgelehnt worden, berichteten Schweizer Medien am Sonntag unter Berufung auf erste Schätzungen. Demnach lehnten die Bürger in mehreren Kantonen die Regelungen ab. Für eine Gesetzesänderung wäre nicht nur die Mehrheit der Wähler insgesamt, sondern auch die Mehrheit der Kantone – das sogenannte Ständemehr – benötigt worden.Die 2009 gestartete Volksinitiative hatte sich für einen umfassenden Schutz gegen das Passivrauchen am Arbeitsplatz und in geschlossenen öffentlichen Räumen ausgesprochen. Vorgesehen waren nur wenige Ausnahmen. Derzeit sind die Regelungen in den einzelnen Regionen der Schweiz sehr unterschiedlich. In acht der 26 Kantone gilt ein umfassendes Rauchverbot. Elf Kantone wenden das Bundesgesetz an, welches das Rauchen in kleinen Cafes, Bars und Restaurants sowie in abgetrennten Räumen in größeren Restaurants erlaubt. Sieben weitere Kantone wiederum verbieten Rauchergaststätten, erlauben aber Raucherräume. (apa)
66% sind gegen diesen schutz? Ich frag mich wie viele von denen rauchen und warum die anderen den Schutz ablehnen. Alsoich wäre für den Schutz da ja Passivrauchen gefährlicher ist als Aktivrauchen.
In diesem Fall lohnt sich ein Blick ins Detail: die Schweiz hat bereits seit zwei Jahren ein Bundesgesetz zum Raucherschutz, welches es den Kantonen ermöglicht, auch über das Schutzniveau hinaus zu gehen. Dies haben 15 Kantone gemacht und zusätzliche Verordnungen erlassen. Die Initiative hätte eine Änderung dieses Bundesgesetzes dahingehend gefordert, dass (wie Rainer Ribing bereits ausgeführt hat) das Rauchverbot nahezu ausnahmslos auf die Gastronomie und die Arbeitsstätten auszudehnen gewesen wäre. Diese Maßnahme schien sowohl dem Bundesrat als auch dem Parlament als zu drastisch, zu unflexibel und – das ist im Falle der Schweiz besonders wichtig – als Missachtung der föderalen Tradition. Diesbezüglich haben Bundesrat und Parlament bereits im Vorfeld entsprechende Empfehlungen abgegeben, bei der Volksabstimmung mit „nein“ zu stimmen:
Die Schweizer haben abstimmen dürfen, wir leider nicht.
Bei uns wäre es ähnlich ausgegangen.
Daher haben bei uns die Aufhetzer die Oberhand bekommen und dürfen 2/3 der Bevölkerung ärgern.
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