12. Juli 2012 | 08:04 | Kategorie:
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Wasser gratis? Klo gratis!

Nachdem die „Wasser-Gratis Diskussion“ gestern durch Presse-Aussendungen in Wien neues Feuer bekommen hat, ist indes eine Frage geklärt: So hat die ASFING ihren eigenen Autobahn-Tankstellen-Pächter geklagt, der für die WC-Benutzung 50 Cent über Spendenschüsserl einheben wollte. Laut ASFINAG Pachtvertrag müsse das WC aber kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch der freiwillige Appell: „Sehr geehrte Kunden. Wir sorgen für Sauberkeit am WC. Bitte um 50 Cent Spende und eine gute Fahrt“ nutzte der beklagten Tankstelle nichts. Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden. Klo-Spende darf nicht sein.

12. Juli 2012, 10:48

autobahnpickerl und pachtverträge sind nicht der massstab für dienstleistung.
nicht einmal die mitgliedschaft bei einer vereinigung ist gratis. bei manchen steigt sie sogar mit den lohnabschlüssen.

ich bin für eine sensibilisierung und objektivierung des themas.
danke

13. Juli 2012, 11:57

Wir verstehen die ganze Aufregung „ums Wasser“ nicht. Wasser zum Wein und Kaffee ist bei uns selbstverständlich gratis und wird ohne Aufforderung dazu serviert. Bestellt ein Gast nur Wasser wird dieses verrechnet.
Wozu den Umweg über „Spenden“ nehmen? Klare Worte sind immer noch der beste Weg. Im Übrigen wird in Deutschland bereits fast überall das Glas Wasser verrechnet.
Zur Goldenen Glocke

13. Juli 2012, 12:26

Grundsätzliches zur Benützung von Toiletten in Hotel- und
Gastronomiebetrieben: Kein Gastwirt ist gesetzlich verpflichtet, Passanten ohne Konsumation die Benutzung seiner WC-Anlagen zu gestatten. Der Gastwirt kann bei Passanten die Benutzung unter Berufung auf sein Hausrecht verweigern oder diese (mit oder ohne Verrechnung einer Benützungsgebühr) gestatten.
Bei Gästen ist die Benutzung der Toiletten zu gewähren und nach gängiger Praxis kostenfrei. Rein rechtlich gesehen dürfte der Wirt auch von Gästen ein Benützungsentgelt verlangen. Ausnahme: Im Bundesland Salzburg sehen die Richtlinien zur Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben dezidiert vor, dass eine ohne besonderes Entgelt benützbare Toilettenanlage für die Gäste vorhanden sein muss. Hier wäre die Einhebung einer Benützungsgebühr von Gästen ein Verstoß gegen die Ausübungsvorschriften.

13. Juli 2012, 12:40

Grundsätzliches zur Verabreichnung von Leitungswasser: Rein rechtlich besteht für den Gastwirt keine Verpflichtung, Leitungswasser zu servieren. Es liegt schließlich im Ermessen des Gastronomen, welche Produkte er führt. Sollte Leitungswasser serviert werden kann dies entweder kostenlos oder gegen Bezahlung erfolgen. Im Falle der Verrechnung ist der Preis für das Glas Wasser oder eine Karaffe in der Getränkekarte auszuweisen bzw. bei Bestellung darauf hinzuweisen. Andernfalls kann der Gast davon ausgehen, dass die Abgabe von Leitungswasser kostenlos erfolgt. Ob bzw. in welcher Situation die Verabreichung von Leitungswasser zur Verrechnung kommt, bleibt jedem Hotel- und Gastronomiebetrieb überlassen. Dass die Herstellung und Verabreichung von Leitungswasser Kosten verursacht, ist jedenfalls klar. Deshalb macht es einen Unterschied, ob ein Glas Wasser zum Kaffee oder einem anderen Getränk gereicht wird oder es sich dabei um die einzige (flüssige) Konsumation handelt.

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