17. Juni 2011 | 10:56 | Kategorie:
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Der Ärger der Unternehmer

Über die Novelle zum Burgenländischen Tourismusgesetz habe ich vor kurzem bereits geschrieben, nun gibt es eine weitere Facette zu diesem Thema, die meiner Ansicht nach ins Grundsätzliche geht und daher der Erwähnung wert ist. Der Entwurf zur Novelle sieht in § 25 Abs 6 vor, dass die Unternehmer im Tourismus als Unterkunftsgeber künftig für die Entrichtung der Ortstaxe durch die Gäste und weiterführend für die Abfuhr der Ortstaxe an die Gemeinde haften sollen.Diese segensreiche Entwicklung, dass der Staat nunmehr immer öfter versucht, Steuerzahler für die Entrichtung von Abgaben Dritter haften zu lassen, kennen wir bereits aus dem Bereich der Sozialversicherungen. Hier hat das Budgetbegleitgesetz 2011 die Lohnsteuerhaftung für Arbeitnehmer ins Leben gerufen. Nun sollen im Burgenland also die Hoteliers dafür Sorge tragen, dass die Ortstaxe vollständig und zeitgerecht abgeführt wird. Die Wirtschaftskammer protestiert und schlägt, was ich persönlich ganz originell finde, eine Abgeltung dieser bisher unentgeltlichen Tägigkeit der Selbstberechnung, Einhebung und Abfuhr durch die Unternehmer mit 10 Cent pro Übernachtung vor. Wäre ja logisch, denn der Landesverband Burgenland Tourismus behält seinerseits ja auch 10 % des Tourismusförderungsbeitrages (jährlich circa 1,4 Millionen Euro, demnach 140.000 Euro) als Einhebegebühr ein. Versöhnlich stimmt, dass sich Widerstand regt – man wird sehen, was aus der Beschwerde der heimischen Banken betreffend Einhebung der KEst-neu herauskommt…

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