5. Februar 2009 | 10:27 | Kategorie:
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Aus für Zwangsabgabe

„Zwangsweise durchgeführte Fördermaßnahmen verletzen die Berufsfreiheit der Unternehmer“ – so lässt sich das Urteil des Deutschen Verfassungsgerichtshofes betreffend die Finanzierung der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft CMA in wenigen Worten umreissen. Für Kenner der Szene ein Urteil, das auch in Österreich die Alarmglocken schrillen lassen müsste. Als „unzulässig“ und daher verfassungswidrig wurden jene Sonderbeiträge qualifiziert, die deutsche Bauern an den 1969 eingerichteten landwirtschaftlichen Absatzförderungsfonds entrichten müssen. Im Durchschnitt sind das 0,4% des Warenwerts – das macht pro Jahr immerhin rund 88 Millionen Euro, die dem Fonds auf diese Weise zufliessen. Anbei ein kleines Potpourri an Information aus der Tagesschau, der Süddeutschen Zeitung und dem Kölner Stadtanzeiger.

Die Tücke liegt nun im Detail: zwar sieht die Europäische Union durchaus Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt vor – doch düften einheimische gegenüber anderen Produkten aus dem Binnenmarkt dabei nicht einsieitg bevorzugt werden. Mit dem deutschen Urteil kommt damit ein Stein ins Rollen, der das über Jahrzehnte einzementierte Gefüge staatlich kontrollierten Marktwirtschaftens gehörig ins Wanken bringen könnte. In Österreich müsste man sich demnach ernsthaft den Kopf darüber zerbrechen, wie es mit der AMA unter solchen Prämissen weitergehen kann, soll und darf. Für den Tourismus ist die Frage daher mittelbar von großer Bedeutung, sieht man sich die zahlreichen Verflechtungen, sowohl auf der Produkt- als auch auf der Marketingebene, zwischen der Freizeitwirtschaft und der Landwirtschaft an.

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