Der nächste Winter kommt (auch heuer wieder) bestimmt
Zwei entscheidende Parameter können wir im Hinblick auf die Wintersaison 2021/2022 – die aller Voraussicht nach wiederum maßgeblich von der Coronavirus-Pandemie bestimmt sein wird – als Branche nicht oder kaum beeinflussen:
- Schützen die Impfstoffe weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit vor schweren Krankheitsverläufen? Das Auftreten von Varianten, bei denen dies nicht mehr der Fall ist, gilt als unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich.
- Wie entwickelt sich die Impfquote in den nächsten vier, fünf Monaten — also bis zum Beginn der Skisaison? Derzeit sind rund die Hälfte der Gesamtbevölkerung in Österreich und Deutschland vollständig geimpft.
Sollte sich die epidemiologische Situation im Herbst wieder verschlechtern, weil z.B. die angesichts der Delta-Variante angestrebte Impfquote von 85 % bei den Zwölf- bis 59-Jährigen nicht erreicht ist, dann wird der Gesundheitsminister die derzeitigen Rahmenbedingungen der einschlägigen Verordnung (Maskenpflicht bei der Benützung von Seilbahnen, Verpflichtung einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen) wohl wieder verschärfen.
In der vergangenen Wintersaison wurde z.B. verordnet, „basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen“. Dieses hatte u.a. „Regelungen zur Steuerung der Kundenströme und Regulierung der Anzahl der Kunden“ sowie „Entzerrungsmaßnahmen“ zu enthalten. Außerdem wurde die Beförderungskapazität von „geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln“ auf höchstens die Hälfte der sonst möglichen Belegung (einzige Ausnahme: „ausschließlich Personen aus demselben Haushalt“) reduziert.
3-G-Regel statt Betretungsverbote
Betretungsverbote in der Hotellerie und/oder Gastronomie werden in der kommenden Wintersaison hoffentlich nicht mehr notwendig sein. Umso mehr Bedeutung wird daher gerade im touristischen Kontext bzw. bei Skigebieten die Anwendung der 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“) bekommen. Insbesondere auch um der erneuten Reduktion der Förderleistung bei Bubbles und Gondeln vorzubeugen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Verantwortung für die Überprüfung der Einhaltung der 3-G-Regel (in der dann aktuell gültigen Fassung) bei den Betreibern liegt. Zudem wird möglicherweise die Information der Gäste und/oder deren Zusicherung über die Einhaltung der 3-G-Regel nicht ausreichen, sondern Kontrolle (und allenfalls auch Dokumentation derselben) in jedem einzelnen Fall vorgeschrieben. Auch wenn wir es uns sicherlich nicht wünschen, müssen wir uns angesichts der bisherigen Usancen dennoch auf eine solche Verordnungslage vorbereiten.
Allerdings werden wohl auch die Erwartungen, was Regelungen und praktische Lösungen zur Minimierung des Infektionsrisikos anbelangt, absehbar hoch sein. In Episode 6 des Podcasts „Pistenkilometer“ sagt Martha Schultz von der Schultz Gruppe im Gespräch mit Ihrem Autor, dass die Gäste eine entsprechende Besucherlenkung bzw. Entzerrung der Besucherströme einfach auch schätzen gelernt haben. Dies ist strukturell über Kontingentierung bestimmter Leistungszeiträume und Anpassungen bei der Produkt- und Preispolitik (z.B. Ausweitung der Betriebszeiten) bereits im Vorfeld und/oder durch Maßnahmen während des Aufenthaltes der Gäste möglich. Isolierte Aktionen – wie z.B. die „künstliche“ Verknappung von PKW-Stellplätzen oder Hotelbetten – werden möglicherweise zu kurz greifen.
Je nach epidemiologischen (und daher rechtlichen) Rahmenbedingungen während der Wintersaison 2021/2022 werden wir also in den österreichischen Skigebieten sowohl die Compliance mit der 3-G-Regel als auch das Kapazitätsmanagement bzw. die Besucherlenkung professionell lösen müssen; keine leichte, aber eine sicherlich lösbare Aufgabe, vor allem wenn wir auch kleineren Skigebieten entsprechende Tools zur Verfügung stellen und die Verhaltensregeln – damit auch die Gästekommunikation – möglichst vereinheitlichen: wenn schon nicht im gesamten Bundesgebiet, so doch in den jeweiligen Regionen und Kartenverbünden.
P.S. Vail Resorts haben übrigens ihre (Online-)Reservierungssysteme für die am nordamerikanischen Markt hochrelevanten Saisonkarten-Inhaber*innen startklar, auch wenn derzeit offenbar nicht von deren verpflichtenden Einsatz (wie im vergangenen Winter) ausgegangen wird:
Q: Will Vail Resorts require reservations to ski and ride in the 2021/22 season?
A: We designed the reservation system to help us safely manage on-mountain capacity during the pandemic. And while we do not know exactly how COVID-19 will impact our industry moving forward, we do not plan to have a reservation system next season.
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