Der Auszug von UBER aus einer Tourismusmetropole wie Wien ist (wäre) eine Schande
Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes ist Folge einer Überregulierung und ein Paradebeispiel einer strukturbedingten Abschottung. Die Parameter des Wettbewerbs werden einfach ignoriert. Der dadurch erzwungene Marktaustritt eines der Sharing-Economy zu Grunde liegenden, internationalen Anbieters mit digitalem Geschäftsmodell ist ein verheerendes Signal an die Gäste von Wien.
Wie leidlich bekannt dürfen die geschützten Anbieter bei Fahrten zwischen dem Flughafen Wien-Schwechat und Wien nur auf einer Wegstrecke Kunden transportieren. Die Folge: Ein Taxi aus Schwechat transportiert Kunden vom Flughafen nach Wien und fährt leer zurück. Auch ökologisch nicht gerade eine saubere Lösung!
Nicht gleich zurück ins mittelalterliche Zunftwesen
von Günther Greul, TAI Redaktion
Dass ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt werden muss, ist unbestreitbar: Die Geschäftspolitik der „Sharing Economy“, von Uber ebenso wie von AIRBNB, sich über Gesetze einfach hinwegzusetzen, ist nicht tolerierbar. Umso mehr, als die niedrigen Preise, die immer die Basis für den Markteintritt bilden, immer über die Ausbeutung eines „Geschäftspartners“ durchgedrückt werden. Bürokratische Hindernisse und eine Preisregelung, die schon in der Nachkriegszeit als Garantie für ungerechtfertigt hohe Preise erkannt wurde, ist aber der falsche Weg und zeigt eine Denkweise, die den Ruf der Wirtschaftskammer als Konkurrenzabwehr – Organisation begründete. Ein Kammerpräsident, der in der Wirtschaft des 21. Jahrhunderts als ernst zu nehmender Partner anerkannt werden möchte, dürfte einen derartigen Rückfall ins Mittelalter nicht zulassen.Schon die jahrelange Diskussion um die Abgrenzung zum Taxigewerbe mußte eine Warnung sein: Sie ausgerechnet an der dümmsten Auflage anzuhängen, nämlich an die Verpflichtung, dass Mietwagen nach jedem Auftrag zum Firmensitz zurückkehren müssen, zeigt wenig Fantasie: Ausser als künstliches Hinderniss ist das völlig sinnlos und überdies kaum kontrollierbar. Und zum „Taxischein“, der jedem Mietwagenfahrer vorgeschribene werden soll, sei daran erinnert, dass er in der Taxibranche selbst zu großen Problemen führte.
Taxis sind eine Sonderform des Mietwagengewerbes, die Preisregulierung wird damit begründet, dass es sich um ein „öffentliches Verkehrsmittel“ handelt, das besondere Funktionen – auch in regionaler Beziehung – zu erfüllen hat. Mietwagen haben andere Funktionen, sie in den engen Taxirahmen zu pressen und damit sozusagen abzuschaffen, kann eigentlich nicht funktionieren. Bisher haben sich erst die Limousinenvermieter mit Protest gemeldet, andere werden folgen, nicht zuletzt die Hotellerie, wenn ihr Hotelwagen zum Taxi mit vielen Auflagen und Fixtarif avancieren. Noch sind Details nicht bekannt, dass die befürchtete Regelung lange hält, ist kaum anzunehmen. Eine gründliche Neuregelung des „Gelegenheitsverkehrs“ ist jedenfalls fällig: Uber hat hat einen Markt geschaffen, dessen sinnvolle Entwicklung mehr verlangt, als die Konkurrenzabschottung einer Branche, die selbst keine Bereitschaft zeigt, sich zu bewegen.
Ein Ansatzpunkt sollte der Status der Sharing Economy sein: Sowohl Uber als AIRBNB legen größten Wert darauf, nur als „Vermittler“ von (Dienst-) Leistungen aufzutreten. Das stimmt längst nicht mehr, beide kontrollieren den gesamten Ablauf des Geschäftes, bis zur Preisfestsetung und der finanziellen Abwicklung, für den sie dann auch verantwortlich tragen sollten – mit allen steuerlichen Konsequenzen. Es gibt bereits eine oberstgerichtliche Entscheidung (in Deutschland?), die Uber als Verkehrsunternehmen klassifiziert. Aus diesem Blickwinkel sollte die Welt anders aussehen.
Ich erkenne derzeit die Meinung von Herrn Greul noch nicht – ist es jetzt gut, dass die Regierung touristische Geschäftstätigkeit eingeschränkt hat oder nicht? Bitte um eine klare Meinungsäußerung damit ich Ihren standpunkt verstehen kann.
Mein Standpunkt: Mir ist nicht bekannt, dass ein Unternehmen der Sharing Economy bislang Gesetze in Österreich verletzt hätte, ganz im Gegenteil: sie haben sich penibel an alle gehalten, nur lagen deren Geschäftsmodelle in einem bislang nicht geregelten Graubereich.
Faktum ist vielmehr: welche Vorteile hätte die heutige Gesellschaft von einer Dampflokomotive auf der Westbahnstrecke? Der Nachteil wäre in jedem Fall fehlende Wettbewerbsfähigkeit – genauso wie die (nicht im Sinne einer Förderung der österreichischen Tourismuswirtschaft) durch Lobbyisten verursachte Schädigung des Ansehens und der Reputation des Tourismusstandortes Österreich. Dies trifft natürlich nicht auf das geschützte Gewerbe der Taxiunternehmen zu, sehr wohl aber für die UnternehmerInnen der restlichen Tourismuswirtschaft. Ein Schlag in deren Gesicht, gefördert von LobbyistenvertreterInnem. Chapeaux. Ziemlich schlechtes Ergebnis für alle im Land. Und nur einer beweise mir das Gegenteil davon …
Und das ist penible Gesetzestreue?
von Günther Greul, TAI Redaktion
Zur Stellungnahme von Martin Schobert habe ich auch Verständnisprobleme: Welche „touristische Geschäftstätigkeit“ wurde von der Regierung eingeschränkt? Der Uber – Fahrtendienst und die Taxis sind beide im Geschäftsbereich Gelegenheitsverkehr tätig, der nur am Rande auch den Tourismus betrifft. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Dass dies im vorliegenden Fall total daneben zu gehen droht, steht auf einem anderen Blatt. Dass Gesetze auch dann einzuhalten sind, wenn sie untauglich oder sogar dumm sind, ist eine Binsenweisheit. Man kann sich dagegen zur Wehr setzen – mit den demokratischen Mitteln, die es ja immerhin noch gibt.
Auch der Standpunkt, Unternehmen der Sharing Economy hätten sich „penibel“ an alle Österreichischen Gesetze gehalten, überfordert mein Verständnis: Sowohl Uber als auch AIRBNB haben seit ihrer Gründung massive Rechtsprobleme in praktisch allen Ländern, in denen sie auftreten. Aktuelle Situation in Österreich: Uber hat gerade die Hälfte eines 600.000 Euro- Bußgeldes bezahlt, die Stadt Wien hat eine Strafverfügung gegen AIRBNB erlassen und jede weitere Verhandlung abgelehnt, weil das Unternehmen offensichtlich nicht bereit ist, bestehende Gesetze einzuhalten. Nach penibler Gesetzestreue schaut das nicht aus.
Der erwähnte „Graubereich“ ist entstanden, weil die sogenannten Sharing – Unternehmen grundsätzlich als „Vermittler“ auftreten, die selbst für nichts haften: Das „Risiko“ – rechtlich ebenso wie steuerlich – wird den „Vertragspartnern“ umgehängt, den „Fahrern“ bei Uber und den „Gastgebern“ bei AIRBNB. Wenn von „Vorteilen für die Gesellschaft“ die Rede ist, muss vor allem hinterfragt werden, was Unternehmen der Gesellschaft bringen, die inzwischen Milliarden in Expansion verbraten, aber noch nie Gewinn gemacht haben – eigentlich der Zweck jedes Wirtschaftens. Ihre Popularität – von „Erfolg“ kann wohl kaum die Rede sein – basiert primär auf Dumpingpreisen, die von unfairen Wettbewerbsbedingungen und der Selbstausbeutung von „Partnern“ getragen werden. Schauen so die Geschäftsmodelle für einen wettbewerbsfähigen Qualitätstourismus aus, der nicht auf eine Maximierung der Nächtigungszahlen, sondern eine Optimierung der Wertschöpfung ausgerichtet ist?
Die Tourismuswirtschaft klagt seit Jahrzehnten darüber, dass sie keine Lobby hätte, wie die Landwirtschaft oder die Industrie. Es wäre interessant zu erfahren, welche „Lobbyistenvertreterinnen“ einen Schlag ins Gesicht der „restlichen Tourismuswirtschaft“ gefördert haben.
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