Was tun wenn´s brennt?
Die Bilanzzahlen für 2008 liegen vor und zeigen, dass die Hotellerie trotz der vor kurzem noch freudig begrüßten Verbesserung beim Eigenkapital im Durchschnitt nach wie vor mit einer hohen Fremdkapitallast zu kämpfen hat. Eine durchschnittliche Entschuldungsdauer, die in allen Kategorien über der vom URG vorgegebenen Zeit von 15 Jahren liegt, ist ein deutliches Zeichen der Anspannung. Da braucht es auch nicht viel Phantasie um bei dem einen oder anderen Unternehmen für das laufende Jahr eine Liquiditätsknappheit zu befürchten.
Wenn es knapp wird mit den Zahlungsmitteln ist der Unternehmer gefordert, die Situation so rasch wie möglich wieder ins Lot zu bringen. Was ist in diesen Fällen zu tun?
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Übersicht schaffen: Eine monatliche Budget-Rechnung mit Planung der Einnahmen und Ausgaben soll eine Übersicht verschaffen, was der Betrieb in den nächsten Monaten aus dem operativen Geschehen erwirtschaften kann und welche Zahlungsanforderungen zu leisten sind.
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In erster Linie sollte natürlich versucht werden, den operativen Bereich (betriebliche Einnahmen und Ausgaben) wieder ins Lot zu bringen. Dazu werden sowohl Maßnahmen auf der Einnahmen- als auch Ausgabenseite zu setzen sein, die auch unpopuläre Maßnahmen wie Reduktion der Offenhaltungszeit oder Abbau von Mitarbeitern umfassen können.
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Wird ersichtlich, dass es zu Engpässen kommen wird, müssen außerordentliche Maßnahmen (Einbringen von privatem Kapital, Verkauf nicht betriebsnotwendigen Vermögens) gesetzt werden.
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Eine weitere Entlastung kann durch Aussetzung von Kapitaltilgungen bei einem oder erforderlichenfalls auch bei mehreren Krediten erreicht werden. Da ist es allerdings notwendig, rechtzeitig d.h. einige Wochen vor Fälligkeitstermin mit der Bank Kontakt aufzunehmen, weil ja ein bestehender Kreditvertrag zu ändern und eine neue Vereinbarung zu treffen ist. Vorsicht: Wird die ursprüngliche Kreditlaufzeit überschritten, fällt Kreditvertragsgebühr an.
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Wenn es knapp wird, sollen natürlich nicht nur rein finanztechnische Maßnahmen gesetzt werden; alle Ausgaben sind zu durchforsten und Liquiditätsschlucker müssen vermieden werden (Leasingverträge für mehrere Autos, Privatentnahmen, etc.)
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Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsengpässen wurde die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen eingerichtet, die es Unternehmen ermöglichen soll, Liquidität durch eine Ausweitung des Betriebsmittelrahmens zu schaffen. Dieser kann im Umfang von EUR 15.000 pro Mitarbeiter beantragt werden, wenn es sich um ein grundsätzlich gesundes Unternehmen handelt, das ein kurzfristiges Liquiditätstief umschiffen muss. Mehr dazu unter www.oeht.at!
Die in manchen Fällen nicht erfreuliche finanzielle Lage von Unternehmen ist vor allem auf ein spürbares Ertragsproblem durch rückläufige Auslastung zurückzuführen. Eine Lösung für die anstehenden Probleme darf daher nicht nur in neuen Finanzierungshilfen oder Verlängerung der Kreditlaufzeit gesucht werden. Diese können nur die notwendige Verschnaufpause einräumen bis die nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft der Unternehmen umgesetzt ist.
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